Steuerentlastungen

Von der Einkommensteuer bis zum Kindergeld: Experten erklären, wie Sie 2023 finanziell entlastet werden

Insgesamt soll das Inflationspaket Steuerzahler in diesem Jahr mit mehr als 18,6 Milliarden Euro entlasten. Wie Singles und Familien davon profitieren können.

Die gestiegenen Preise machen vielen Menschen in Deutschland zu schaffen. Die Bundesregierung versucht, an diversen Stellen gegenzusteuern. Um für steuerliche Entlastung zu sorgen, wurde im November 2022 das Inflationsausgleichsgesetz ins Leben gerufen – zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten. „Für 48 Millionen Steuerpflichtige bedeutet das, dass die Besteuerung an die Inflation angepasst wurde“, erklärt die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern zu den Folgen. „Durch einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression kommen Lohnerhöhungen auch tatsächlich bei den Arbeitnehmenden an und werden nicht durch die progressive Einkommensbesteuerung aufgefressen.“ Insgesamt solle das Inflationspaket laut Bundesfinanzministerium die Steuerzahlenden im Jahr 2023 mit mehr als 18,6 Milliarden Euro entlasten. In einer Mitteilung erklären die Experten die Details.

Weniger Einkommensteuer – Grundfreibetrag überdurchschnittlich gestiegen

Zunächst wurde der für den Einkommensteuertarif relevante Grundfreibetrag – wie jedes Jahr – angepasst, wie die Lohi mitteilt. „Dies ist der Freibetrag, der das verfassungsrechtliche Existenzminimum garantieren muss und bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Er wurde um 561 Euro jährlich auf 10.908 Euro erhöht.“ Hierbei könne man von einer „überdurchschnittlich hohen Anpassung“ sprechen. Damit einhergehend wurde ebenfalls der Unterhaltshöchstbetrag auf dasselbe Niveau festgelegt. „Diese Änderungen reduzieren bei zahlreichen Menschen, insbesondere Rentenbeziehern mit geringem Einkommen, zudem den Verwaltungsaufwand, da für sie unter dem Grundfreibetrag die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung regelmäßig entfällt.“

Die Ampel-Koalition hat einige Reformen auf den Weg gebracht, die seit 2023 greifen. Viele Bürger sind finanziell davon betroffen.

Grenze für Anfallen des Solidaritätszuschlags angehoben

Zudem wurden laut der Lohi die anderen Tarifeckwerte verschoben: „So wurde der Eingangssteuersatz auf Einkommen von 14.926 Euro bis zu 15.786 Euro ausgeweitet und der Spitzensteuersatz von 42 Prozent von 58.597 Euro auf Einkommen ab 62.810 Euro verschoben.“ Bewusst ausgenommen worden seien Menschen mit besonders hohen Einkommen, auf die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent zutreffe Er greife unverändert ab 277.826 Euro Jahreseinkommen.

Auch die Grenze für das Anfallen des Solidaritätszuschlags, der nur mehr für bestimmte Einkommensgruppen erhoben wird, wurde angehoben – die Lohi erklärt: „Der Freibetrag stieg von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und den doppelten Wert bei Zusammenveranlagung. Somit wird vermieden, dass mehr Steuerzahler inflationsbedingt von diesem betroffen sind und sichergestellt, dass weiterhin rund 90 Prozent der Steuerzahler von ihm befreit sind.“

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Kinderfreibetrag und Kindergeld 2023 gestiegen

Bei der Besteuerung von Familien dürfe ein Einkommensbetrag in Höhe des sachlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Dies solle durch den Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld sichergestellt werden. „Um Familien vor den schleichenden Steuererhöhungen zu schützen, wurde das Kindergeld mit Jahresbeginn einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht, unabhängig davon, ob es sich um das erste oder vierte Kind in einer Familie handelt.“ Allein dadurch entstünden dem Bund Mehrausgaben in Höhe von rund 27 Millionen Euro jährlich.

Kinderzuschlag für Familien ebenfalls gestiegen

Auch der zusätzliche Kinderzuschlag, eine Sozialleistung für Familien, deren geringes Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, wurde auf 250 Euro monatlich angehoben: „Der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wurde zum einen rückwirkend zum 01.01.2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro aufgestockt und zum anderen für dieses Jahr um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro.“

Rubriklistenbild: © K. Schmitt/Fotostand /Imago

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Wie schließt man bei eBay die Haftung richtig aus?
Wie schließt man bei eBay die Haftung richtig aus?
Wie schließt man bei eBay die Haftung richtig aus?
Energiepauschale für Studenten – wer dadurch doppelt Geld bekommt
Energiepauschale für Studenten – wer dadurch doppelt Geld bekommt
Energiepauschale für Studenten – wer dadurch doppelt Geld bekommt
Wie Sie mit Ihrem Gehalt im Vergleich zu anderen Beschäftigten dastehen
Wie Sie mit Ihrem Gehalt im Vergleich zu anderen Beschäftigten dastehen
Wie Sie mit Ihrem Gehalt im Vergleich zu anderen Beschäftigten dastehen
VHS-Kassetten verkaufen: Für diese Disney-Filme können Sie Summen im vierstelligen Bereich kassieren
VHS-Kassetten verkaufen: Für diese Disney-Filme können Sie Summen im vierstelligen Bereich kassieren
VHS-Kassetten verkaufen: Für diese Disney-Filme können Sie Summen im vierstelligen Bereich kassieren

Kommentare