Gesucht werden verschiedene Haushalte

Geld-Prämie: Wie Sie bis zu 175 Euro vom Statistischen Bundesamt bekommen können

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vom Statistischen Bundesamt findet bis Dezember 2023 statt. Teilnehmenden Haushalten winkt eine Geld-Prämie.

Alle fünf Jahre findet die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik – statt. In diesem Jahr ist es wieder so weit. „Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben“, teilt das Statistische Bundesamt auf seiner Website mit. Dabei befragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder rund 80.000 private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilien­vermögen, ihren Wohn­verhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Ge­brauchs­gütern. 

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 – freiwillige Teilnahme

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) findet von Januar bis Dezember 2023 statt. „Sie können sich bis Anfang September 2023 jederzeit anmelden“, heißt es ebenfalls auf der Website des Statistischen Bundesamtes; die teilnehmenden Haushalte müssten dann drei Monate lang ihre täglichen Ausgaben dokumentieren.

EVS 2023: Geld-Prämie für vollständig teilnehmende Haushalte

Nimmt der Haushalt vollständig an der Erhebung teil, winkt eine Prämie von mindestens 100 Euro. (Symbolbild)

Die freiwillige Teilnahme, die gewiss einen kleinen Mehraufwand bedeutet, werde mit einer Prämie belohnt – und zwar mit bis zu 175 Euro: „Als Danke­schön für Ihre voll­ständige Teilnahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro“, informiert das Statistische Bundesamt auf seiner Homepage. Für Haushalte mit minder­jährigen Kindern gebe es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro. „Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detail­stichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.“ Praktischer Nebeneffekt: Wer die Chance bekommt, freiwillig an der EVS teilzunehmen, erhält – neben der Prämie – zugleich einen Überblick über seine Finanzen in dem jeweiligen Zeitraum.

Wie man sich für die Teilnahme freiwillig bewerben kann

Wer bei der EVS 2023 freiwillig mitmachen möchte, muss sich beim Statistischen Bundesamt anmelden und eine Teilnahmeerklärung abgeben. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Haushalt dann auch ausgewählt wird. Denn: „Aus allen Anmel­dungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsen­tat­ive Ergebnisse zu erhalten“, heißt es ebenfalls auf der Website. Die Auswahl der teilneh­menden Haushalte erfolge quartals­weise. Im März 2023 finde die nächste Auswahl der Teilnehmer statt. Für die EVS 2023 gebe es auch eine eigene App, wie es dort heißt.

„Quotenstichprobe“ – Verschiedene Haushalte werden dabei gesucht

Bei der EVS handele es sich um eine „Quotenstichprobe“, informiert das Statistische Bundesamt dort weiter zu den Hintergründen – weshalb darauf geachtet wird, dass aus jeder Bevölkerungsgruppe genügend Haushalte teilnehmen. Gesucht würden zum Beispiel:

  • Paar­haushalte mit Kindern
  • Haus­halte von Allein­erziehenden
  • Allein­lebende

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Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

EVS 2023: Frühe Bewerbung könnte sich lohnen

„Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Um­ständen nicht zur Teil­nahme eingeladen“, schildert das Statistische Bundesamt ebenfalls zu dem Prozedere. „Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stich­probe gezogen, besteht aber die Möglich­keit, dass Sie im Laufe des Erhebungs­jahres 2023 ‚nachrücken‘.“

Rubriklistenbild: © Fotostand / K. Schmitt/ Imago

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