Energiekosten

Bis zu 1.700 Euro: Gaspreisbremse bringt große Entlastung – Familien profitieren

Konkrete Pläne zur Gaspreisbremse liegen mittlerweile vor. Sie versprechen eine starke Entlastung für viele Haushalte, vor allem für Familien.

Die Bundesregierung möchte den Druck auf deutsche Haushalte durch die gestiegenen Gaspreise senken. Eine Expertenkommission hat nun einen konkreten Plan präsentiert, der sowohl eine Einmalzahlung beinhaltet sowie eine Senkung der Energiekosten für die nahe Zukunft. Sollte dieser endgültig in die Wege geleitet werden, würde er, nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox, die Gaskosten der Haushalte durch die Gaspreisbremse um rund 41 Prozent reduzieren.

Staat übernimmt Gasrechnung für einen Monat

Der erste Teil des Plans sieht vor, dass die Energie-Versorger auf eine Erhebung der Abschlagzahlung bei Erdgaskunden und Fernwärmenutzern verzichten. Die Kosten dafür soll der Bund tragen, bis spätestens 1. Dezember sollen die Versorger die Summe erhalten. Auf diese Weise sollen die hohen Abschlagszahlungen in den ersten Monaten 2023 gedämpft werden. „Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen“, sagt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. „Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März.“ Für ein Einfamilienhaus bedeute dies eine Entlastung von rund 1.700 Euro, wenn man für die Berechnung die aktuellen Marktpreise berücksichtigt.

Der Vorteil einer Einmalzahlung liegt nach Ansicht von Experten darin, dass sie eine sofortige Entlastung bringt. Der Nachteil ist, dass sie keinen Anreiz zum sparsamen Energieverbrauch der Bürgerinnen und Bürger bietet. Mieter müssen für die Maßnahme selbst nichts tun, da die Versorgungsunternehmen und Hausverwaltungen die Abschlagszahlungen abwickeln.

Gaspreise tritt im März 2023 in Kraft

Laut dem Vergleichsportal Verivox befinden sich die Gaspreise auf historisch hohem Niveau.

Der zweite Teil des Plans der Expertenkommission sieht vor, dass Gaspreis ab März 2023 bis Ende April 2024 für 80 Prozent des Verbrauchs auf höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Allerdings wird hier der Verbrauch des Vorjahres herangezogen. Liegt dieser zum Beispiel bei 10.000 Kilowattstunden, werden davon 8.000 mit 12 Cent pro Kilowattstunde bepreist – alles, was die 80 Prozent der Menge des Vorjahres übersteigt, wird nicht gedeckelt. Für große Industriekunden soll ab Januar 2023 eine Preisbremse von 7 Cent auf den Bezugspreis gelten.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Rubriklistenbild: © mix1press/Imago

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