Drittes Entlastungspaket

Bis zu 3.000 Euro: Haben Sie Anspruch auf die Inflationsprämie?

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung auch eine einmalige Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro in Aussicht gestellt. Einige dürften jedoch leer ausgehen.

„Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, also eine Inflationsprämie möglich.“ Mit diesen Worten kündigte FDP-Chef Christian Lindner eine weitreichende Maßnahme an, die im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen wurde. Für wen ist sie gedacht?

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets winkt Arbeitnehmern die sogenannte „Inflationsprämie“. Bis zu 3.000 Euro sind möglich.

Drittes Entlastungspaket sieht Inflationsprämie für Arbeitnehmer vor

Die Inflationsprämie der Ampel-Regierung soll Arbeitnehmer dabei helfen, die gestiegenen Energiekosten für Strom und Gas und damit verbundenen höheren Nebenkosten finanziell zu stemmen. Bis zu 3.000 Euro Bonus können Beschäftigte damit einmalig von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das ganze soll abgaben- und steuerfrei erfolgen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) arbeitet laut dpa derzeit noch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern an einer praxisnahen Lösung.

Doch die Sache hat einen Haken: Genau wie bei der Corona-Prämie bleibt wohl jedem Arbeitgeber selbst überlassen, ob er die Inflationsprämie überhaupt ausbezahlt und in welcher Höhe. Laut eines Berichts des Tagesspiegels dürften die Prämienzahlungen damit wohl hauptsächlich an Tarifbeschäftigte gehen, wie es bei der Corona-Prämie schon der Fall gewesen sei. Der Chef der IG Bau, Robert Feiger, sieht in der Sonderzahlung jedoch auch eine Chance: Gerade im aktuellen Fachkräftemangel könne von steuer- und abgabenfreien Zusatzzahlungen eine „wichtige Magnetwirkung“ ausgehen, zitiert ihn die Deutsche Handwerkszeitung.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
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Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
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Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Wann kommt die Inflationsprämie?

Ab wann die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgen könnte, ist noch unklar. Bisher ist die Inflationsprämie genau wie das gesamte dritte Entlastungspaket nur ein Entwurf und noch nicht beschlossene Sache.

Das Entlastungspaket 3 enthält weitere weitreichende Maßnahmen, welches die Menschen in Deutschland finanzielle Unterstützung zusichert. So sollen nun auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Sie waren bei der ersten EPP für Berufstätige noch leer ausgegangen. Auch Studierenden steht jetzt wohl eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zu. Außerdem werden etwa Familien durch ein höheres Kindergeld entlastet.

Rubriklistenbild: © Fotostand/K. Schmitt/Imago/ (Montage)

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