Geld sparen

Wie viel Geld haben Sie angespart – und liegen Sie damit oberhalb des Durchschnitts?

Besonders jetzt, in Zeiten der gestiegenen Preise, ist es ein Privileg, wenn man noch Geld sparen kann. Ein Vergleich zeigt, wie viel Geld Menschen weltweit bei Banken angespart haben. Wo liegen Sie?

„Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt“ – ein Satz, der fest mit Erfinder und Automobil-Pionier Henry Ford verbunden ist. Und ein Satz, der heute wahrer nicht sein könnte. In Zeiten von steigenden Preisen an allen Ecken ist es umso wichtiger geworden, sein Geld zusammenzuhalten, zu sparen. Ob man dazu die Umschlag-Methode nutzt, ein klassisches Haushaltsbuch oder doch eher eine entsprechende Bank-Option nutzt, ist fast egal.

Wichtig ist nur, seinen Kontostand und damit die eigenen Finanzen im Auge zu behalten und so idealerweise genügend Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben zu bilden. Wer mehr Wissen in diesem Bereich aufbauen möchte, sollte übrigens mal in die sechs besten Finanz-Podcasts hören.

Sparvermögen der Deutschen – ein Vergleich

Interessant ist, wie viel Geld der deutsche Durchschnittskunde spart. Laut einem Bericht des Business Insiders (BI), basierend auf Daten der Europäischen Zentralbank (EZB) und ausgewertet vom Vergleichsportal tagesgeldvergleich.net, belaufen sich die Einlagen der Sparer in Deutschland insgesamt auf „fast 2,7 Billionen Euro“. Damit hat Deutschland im Vergleich zu allen anderen Ländern der Eurozone die höchste Gesamtsumme an Einlagen auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, wie Business Insider mitteilt.

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Wie sieht es im Durchschnitt mit dem Sparvermögen aus, basierend auf dem Vergleich? Laut BI hat ein durchschnittlicher Deutscher „31.951,76 Euro auf der hohen Kante“. In Belgien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Österreich hätten die Menschen durchschnittlich noch mehr Geld auf ihren Bankkonten. „Die höchsten Einlagen pro Kopf hat dabei Luxemburg mit knapp 115.000 Euro“, ist im Artikel zu lesen. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausreißer die Zahlen nach oben stark beeinflussen können. „Die niedrigsten Rücklagen im europäischen Vergleich haben den Daten zufolge die Letten. Die Einlagen pro Kopf belaufen sich bei dem baltischen Land auf 5.773,67 Euro.“

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Notgroschen zur Seite legen: Wie viel es im Idealfall sein sollte

Verbraucherschützer raten dazu, immer einen Notgroschen auf der Seite liegen zu haben. Etwa, wenn die Waschmaschine plötzlich den Geist aufgibt, der Kühlschrank streikt oder das Smartphone-Display kaputtgeht. Denn in solchen Fällen kann die Reparatur oder gar eine Neuanschaffung schnell zu enormen Kosten führen – die schwer auf einmal zu stemmen sind. Bei einem Singlehaushalt wird oft empfohlen, einen Notgroschen von mindestens drei Monatsgehältern zu sparen. Besser wären sogar sechs, um unvorhergesehene Ausgaben jederzeit bewältigen zu können.

Drei (oder sechs) Monatsgehälter sind eine gute Richtlinie. Experten des Finanzdienstunternehmens Fidelity Investments haben hier einen anderen Ansatz. Sie raten dazu, mit 30 Jahren einmal das Jahreseinkommen (brutto) gespart zu haben, mit 40 das Vierfache, mit 50 im Idealfalls das Sechsfache.

Als Notgroschen sollte man am besten drei, besser jedoch sechs, Monatsgehälter angespart haben. (Symbolbild)

Experten empfehlen: separates Konto anlegen

Die Empfehlung der Experten lautet, den Notgroschen am besten auf einem separaten Konto anzulegen und nicht auf dem alltäglichen Girokonto, von dem die laufenden Ausgaben abgebucht werden. Für viele Menschen dürfte die wohl einfachste Lösung darin bestehen, den Betrag auf einem separaten (kostenlosen) Konto anzulegen, beispielsweise für Tages- oder Festgeld.

Laut Annabel Oelmann, Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bremen, ist es keine gute Option, das Geld bar zu Hause aufzubewahren, wie sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) betont. Schnell laufe man sonst Gefahr, das Ersparte in einem schwachen Moment auszugeben.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anna Heyers sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © McPHOTO/Imago

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