Neue Befragung

Scholz muss erneut vor „Cum-Ex“-Ausschuss“

Olaf Scholz
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Olaf Scholz im August vergangenen Jahres als „Zeuge“ während einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ in Hamburg.

Zweimal war Kanzler Scholz bereits im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befragt worden - nun folgt eine erneute Vorladung. Diesmal geht es um ein inzwischen freigegebenes Protokoll.

Hamburg - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss ein drittes Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) zum „Cum-Ex“-Skandal aussagen.

Auf Initiative von CDU und Linken wurde er vom Ausschuss erneut vorgeladen, wie die Obleute der Fraktionen, Richard Seelmaecker und Norbert Hackbusch, mitteilten. Sie bezweifeln die von Scholz in Bezug auf Treffen mit den Gesellschaftern der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank geltend gemachten Erinnerungslücken.

Hintergrund der neuen Vorladung ist ein ehemals als geheim eingestuftes, inzwischen aber entstuftes Protokoll einer Finanzausschusssitzung des Bundestags von 2020, das dem Hamburger Ausschuss nun vorliegt. „Das freigegebene Protokoll des Bundestag-Finanzausschusses zeigt eindeutig, dass Olaf Scholz gelogen hat“, sagte Seelmaecker. „Entgegen seiner Aussage im Hamburger Untersuchungsausschuss konnte Scholz sich zuvor noch an mindestens ein Treffen mit dem Chef der Warburg-Bank, Christian Olaerius, erinnern.“

Treffen mit Bankern: Scholz kann sich nicht an Inhalte erinnern

Vor dem Kanzler würden zunächst die bei der Sitzung am 1. Juli 2020 anwesenden Mitglieder des Finanzausschusses vom PUA gehört werden, sagte Hackbusch. „Es fällt so schon schwer genug, Olaf Scholz seine totale Amnesie abzunehmen – aber diese Erinnerungslücken werden noch mal unglaubwürdiger, wenn sie 2020 im Finanzausschuss offenbar noch nicht eingesetzt hatten.“

Der PUA soll unter anderem eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften prüfen. Als Hamburger Bürgermeister hatte Scholz die Bank-Gesellschafter 2016 und 2017 drei Mal im Rathaus empfangen.

Scholz war bereits im August vergangenen Jahres und im April 2021 im Untersuchungsausschuss befragt worden und hatte die Treffen mit den Bankern in beiden Fällen zwar eingeräumt, aber gleichzeitig betont, dass er sich an Inhalte nicht erinnern könne. Eine Einflussnahme habe es aber sicher nicht gegeben. dpa

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