Führerschein-Reform

Autofahren ab 70: EU plant Tauglichkeitstest für Senioren

In der EU soll die Zahl der Verkehrstoten sinken – auch durch eine Führerschein-Reform. Ab 70 sollen Autofahrer künftig eine Fahrtauglichkeitsprüfung absolvieren. Die Meinungen dazu sind geteilt.

Wer in Deutschland seine Fahrprüfung erfolgreich besteht, bekommt den Führerschein zunächst einmal „auf Probe“. Das bedeutet, dass für einen Zeitraum von zwei Jahren der „Lappen“ bei bestimmten Verstößen schneller weg ist, als bei Führerscheinbesitzern, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Zusätzlich gilt bei Fahranfängern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot (das sich viele Deutsche generell für Autofahrer wünschen) – bei älteren Führerscheinneulingen gilt die Null-Promille-Grenze für die Probezeit. Man geht davon aus, dass jüngere und unerfahrene Fahrer ein höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen. Nun plant die EU eine Reform: Unter anderem sollen Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig sein – und für ältere Autofahrer soll es noch strengere Vorgaben geben.

„Schon lange überfällig“ – EU plant Fahrtauglichkeitstest für Autofahrer ab 70

Die Durchfallquote bei der Führerscheinprüfung ist aktuell auf Rekordniveau. Doch: Wer einmal einen Führerschein bekommen hat, hat ihn im Prinzip auf Lebenszeit – es sei denn, der Autofahrer hält sich nicht an die Verkehrsregeln. Eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit gibt es jedoch nicht. Fakt ist aber: Im Alter lässt die Reaktionsfähigkeit nach, auch die Augen und das Gehör funktionieren bei den meisten nicht mehr so gut, wie in jungen Jahren. Bei dem einen lassen die verschiedenen Sinne mehr nach, bei dem anderen weniger. Deswegen sind in einigen EU-Ländern Fahrtauglichkeitstests für Autofahrer ab 70 Jahren bereits Pflicht.

EU plant Fahrtauglichkeitstest für Autofahrer ab 70 – ADAC lehnt den Vorstoß ab

Weil die EU die Zahl der Verkehrstoten senken möchte, plant sie nun eine Führerschein-Reform – die EU-Kommission hat dazu einen Vorschlag für eine Führerscheinrichtlinie veröffentlicht. Unter anderem sollen Autofahrer in allen Mitgliedsstaaten einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre einen Fahrtauglichkeitstest absolvieren.

Der ADAC lehnt den Vorstoß der EU ab. Laut dem Automobilklub sei das Unfallrisiko älterer Kraftfahrer „nicht außergewöhnlich hoch“. Eine gesetzlich verpflichtende Eignungsuntersuchung von Senioren sei „nicht verhältnismäßig“. Bereits jetzt könne die Führerscheinbehörde in begründeten Fällen Fahrtauglichkeitsprüfungen anordnen – dieses anlassbezogene System sei ausreichend. Darüber hinaus setzt der Automobilklub auf die Selbstkritik der Autofahrer, die die eigenen Fähigkeiten regelmäßig hinterfragen sollten.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

EU plant Fahrtauglichkeitstest für Autofahrer ab 70 – Geteilte Meinungen im Netz

Die Meinungen über den EU-Vorschlag im Netz weit gehen auseinander: „Schon lange überfällig“, hat ein User den ADAC-entsprechenden Facebook-Post kommentiert. Nicht jeder ist dieser Ansicht, ein anderer schreibt: „Fängt die EU wieder an, die älteren Bürgerinnen und Bürger zu gängeln.“

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

„Geile Aktion“ – Autofahrer lassen sich von Klima-Kleber-Blockade nicht stoppen
„Geile Aktion“ – Autofahrer lassen sich von Klima-Kleber-Blockade nicht stoppen
„Geile Aktion“ – Autofahrer lassen sich von Klima-Kleber-Blockade nicht stoppen
Von München nach Kroatien: So viel Maut wird für die Fahrt bis Split fällig
Von München nach Kroatien: So viel Maut wird für die Fahrt bis Split fällig
Von München nach Kroatien: So viel Maut wird für die Fahrt bis Split fällig
Jetzt tut es dem Alpenland kurz weh: Deutschlands schlechteste Autofahrer kommen aus Bayern
Jetzt tut es dem Alpenland kurz weh: Deutschlands schlechteste Autofahrer kommen aus Bayern
Jetzt tut es dem Alpenland kurz weh: Deutschlands schlechteste Autofahrer kommen aus Bayern
Maut- und Vignettenpflicht im europäischen Ausland: Wie viel kostet es wo?
Maut- und Vignettenpflicht im europäischen Ausland: Wie viel kostet es wo?
Maut- und Vignettenpflicht im europäischen Ausland: Wie viel kostet es wo?

Kommentare