Hoher Sachschaden

Fünfjähriger mopst Autoschlüssel von Eltern – und demoliert zwei Fahrzeuge

In Ober-Mörlen hat sich ein Fünfjähriger ins Auto seiner Eltern gesetzt. Das Ergebnis: Drei demolierte Fahrzeuge und ein hoher Sachschaden.

Wer in Deutschland Autofahren will, braucht nicht nur einen Führerschein, sondern auch viel Geduld. Erst mit 17 dürfen Jugendliche hinters Steuer – allerdings noch in Begleitung ihrer Eltern. So viel Geduld hat offenbar nicht jeder. So unternahm 2021 in Werther ein Elfjähriger eine Spritztour. In Ober-Mörlen verursachte kürzlich ein Fünfjähriger mit dem Auto seiner Eltern einen hohen Sachschaden.

Wie die Polizei erklärte, hatte sich der Junge „mit dem zuvor stibitzten elterlichen Autoschlüssel“ auf dem Fahrersitz Platz genommen. Anschließend startete das Kind den Motor des Fahrzeugs, „woraufhin sich der PKW in Bewegung setzte.“

Fünfjähriger mopst Autoschlüssel von Eltern – und baut Unfall

Was folgte, war eine wohl mehr als unglückliche Kettenreaktion. „Die Fahrt endete kurz darauf abrupt an der Heckstoßstange des wenige Meter entfernt parkenden Vordermannes, der noch gegen ein weiteres Auto gedrückt wurde“, heißt es im Polizeibericht zu dem Vorfall.

Ein Fünfjähriger hat in Ober-Mörlen mit dem Auto seiner Eltern viel Schaden angerichtet.

Glücklicherweise kam es bei dem Auffahrunfall nur zu Blechschäden. Der Fünfjährige konnte das Unfallauto unverletzt verlassen. Die Schadensumme liegt jedoch nach Schätzungen der Beamten annähernd im fünfstelligen Bereich.

Fünfjähriger mopst Autoschlüssel von Eltern – nicht der erste Crashpilot

Doch der Junge aus der Wetterau ist bei Weitem nicht der jüngste Crashpilot. In Dortmund verursachte ein erst Vierjährige mit dem VW Golf seines Vaters ebenfalls einen Unfall mit zwei Fahrzeugen. Das Problem: Sein Vater war ebenfalls nicht im Besitz eines gültigen Lappens (der in den kommenden Jahren gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden muss).

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus Hannover. Dort verhinderte ein zehnjähriger Junge wohl Schlimmeres, als er geistesgegenwärtig das Steuer übernahm, nachdem sein Großonkel kollabiert war.

Rubriklistenbild: © Imagebroker/Imago

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