Kaffe und Co.

Von Kaffee bis Zeitungspapier: Nicht alle Hausmittel sind für die Autopflege geeignet

Bei der Autopflege kommen gerne auch Hausmittel zum Einsatz. Während Kaffee wunderbar hilft, sollte Backofenspray oder Zahnpasta nicht benutzt werden.

Für den einen ist das Auto lediglich ein Gebrauchsgegenstand, der ihn von A nach B bringt. Für den anderen ist es weitaus mehr und entsprechend wird das eigene Fahrzeug auch ordentlich gepflegt. Angefangen bei der Autowäsche – die jedoch nicht immer auch auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist – bis hin zu Lack und Innenraum. Dabei werden gerne auch einige Hausmittel eingesetzt, doch nicht alle sind für die Autopflege geeignet.

Zum Einsatz kommen diese Hausmittel dennoch, immerhin lässt sich mit vielen Dingen, die ohnehin in Bad oder Küche stehen oder sonst im Müll landen würden, bares Geld sparen. So ersetzt die Zahnpasta teure Polierpaste und statt Duftspray sorgt Kaffeesatz für einen angenehmen Geruch im Auto.

Wer sein Auto wäscht, sollte auf Spülmittel verzichten.

Autopflege: Nicht alle Hausmittel sind geeignet

Beim Einsatz von Zahnpasta, die erblindete Scheinwerfer wieder auf Vordermann bringen soll, ist beispielsweise Vorsicht geboten. Tatsächlich funktioniert das Hausmittel halbwegs. Einsetzen sollte man es jedoch nicht. Der Grund: Es ist verboten, da die Autoscheinwerfer eine Bauartgenehmigung besitzen und entsprechend nicht verändert werden dürfen.

Wer seine Scheinwerfer dennoch poliert, bekommt spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung beim TÜV Probleme. Denn jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern (ECE-Prüfzeichen) versehenen Bauteilen des Autos lässt automatisch die Bauartgenehmigung erlöschen.

Autopflege: Backofenspray schadet den Felgen

Backofenspray sollte ebenfalls in der Küche bleiben. Bei der Autopflege wird das Hausmittel oftmals für die Reinigung der Felgen empfohlen. Das ist allerdings eine ganz schlechte Idee, denn die Säure, die im Spray enthalten ist, greift deren Oberfläche an. Die Felgen könnten rosten.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Auch haushaltsübliches Spülmittel ist bei der Autofelge mit Vorsicht zu benutzen. Für die Reinigung des Innenraums kann es bedenkenlos verwendet werden. Mit dem Lack sollte Spülmittel jedoch nicht in Berührung kommen, da die Tenside den Lack angreifen können.

Autopflege: Waffenöl hilft gegen festfrierende Türdichtungen

Ein wahres Wundermittel bei tiefen Temperaturen ist indes Waffenöl, damit lässt sich verhindern, dass die Gummidichtungen an den Türen festfrieren. Hirschtalk, ein anderes Hausmittel für geschmeidige Dichtungen, ist laut Experten für die Autopflege weniger gut geeignet, da es nur schlecht haftet.

Spiritus als Ersatz für Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage ist ebenfalls nicht besonders empfehlenswert. Zwar verhindert das Hausmittel, dass das Wischwasser gefriert, hinterlässt allerdings Schlieren auf der Windschutzscheibe und ist damit nicht besonders hilfreich.

Autopflege: Zeitungspapier hilft – aber nicht immer

Ähnliches gilt auch für Zeitungspapier, das mancher Autofahrer zum Säubern und Trocknen beschlagene Scheiben benutzt. Doch dafür ist das Haushaltsmittel ungeeignet. Es saugt zwar Nässe auf, zugleich landet aber Druckerschwärze auf dem Glas. Bemerkbar macht sich das nachts, wenn nur noch konzentrische Kreise auf der Frontscheibe zu sehen sind.

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Sinnvoller ist der Einsatz sogenannter Antibeschlagtücher. Dennoch kann Altpapier bei der Autopflege ein nützliches Haushaltsmittel sein:  Gegen Nässe und Feuchtigkeit im Innenraum kann die enorme Saugfähigkeit von Zeitungspapier große Dienste leisten.

Autopflege: Kaffee beseitigt unliebsame Gerüche

Feuchtigkeit im Auto kann schnell auch zu miefigem Geruch führen. Helfen soll hier ein Haushaltsmittel, dass sich wohl in nahe zu jeder Küche finden lässt: Kaffee – egal ob als Bohne, Pulver oder Kaffeesatz. Tatsächlich funktioniert dieser Trick. Dazu gibt man lediglich eine Handvoll Bohnen oder Kaffeemehl in eine Tasse oder kleine Schale und lässt diese über Nacht im Fußraum stehen.

Am nächsten Tag sollte der schlechte Geruch im Auto verflogen sein. Allerdings sollte man auch der Ursache des Geruchs auf den Grund gehen und diese beseitigen  – sonst hilft irgendwann auch kein Kaffee mehr.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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