1. Kundenbeziehungen
1.1 An dem Vorteilssystem der Firma B.Boll Verlag des Solinger Tageblattes GmbH & Co. KG (im folgenden Solinger Tageblatt genannt) nimmt jede natürliche Person teil, die ein Voll-Abonnement (Belieferung Montag bis Samstag) des Solinger Tageblattes oder das ST DigitalPlus Komplettpaket bezieht.
1.2. Die ST-Karte darf nur vom Voll-Abonnenten und seinen im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen genutzt werden.
1.3 Für jeden Voll-Abonnenten wird eine ST-Karte kostenlos ausgegeben. Mit der ST-Karte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Die Geschäftsbedingungen regeln den Einsatz der ST-Karte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen.
2. Vorteil
2.1 In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Marktpartner erhalten die Voll-Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Vorteil. Der Vorteil wird sofort gewährt. Wichtig: Die ST-Karte muss beim Marktpartner vor dem Kassiervorgang bzw. vor Bestellung, z. B. einer Handwerkerleistung, vorgelegt werden.
2.2 Die Höhe und Art der gewährten Vorteile, die gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Marktpartner-Verzeichnis (AboPlus-Magazin) des Solinger Tageblattes oder unter solinger-tageblatt.de zu entnehmen. Bei Erscheinen des AboPlus-Magazins verliert das vorangegangene Verzeichnis seine Gültigkeit.
2.3. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Vorteil gewährt wurde, kann der Marktpartner den Vorteil zurückfordern.
3. Zusatzkarte
3.1. Auf Wunsch des Voll-Abonnenten kann eine Zweitkarte für die mit dem Voll-Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden.
3.2. Für die Zweitkarte wird eine Gebühr von 3,50 Euri erhoben.
4. Kartenverlust
4.1 Der Verlust der ST-Karte ist dem Solinger Tageblatt unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Bei Verlust der ST-Karte kann der Voll-Abonnent beim Solinger Tageblatt gegen eine Gebühr von 3,50 Euro eine neue ST-Karte erhalten.
5. Änderungen der AGB`s
5.1 Das Solinger Tageblatt behält sich vor, das ST-Kartensystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
5.2 Das Solinger Tageblatt behält sich ferner vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und so weit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten und für den Teilnehmer zumutbar ist. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch das Solinger Tageblatt bekannt gegeben.
6. Haftungsausschluss
6.1. Das Solinger Tageblatt haftet in keiner Weise für das zwischen dem ST-Karten-Inhaber und dem Marktpartner zustande gekommene Grundgeschäft.
6.2. Das Solinger Tageblatt ist gegenüber dem ST-Karten-Inhaber nicht verpflichtet, teilweise oder ganz, nicht gewährte Sonderkonditionen der Marktpartner zu übernehmen. Sowohl die beteiligten Marktpartner als auch die zu Sonderkonditionen gewährten Waren und Dienstleistungen sind freibleibend. Der ST-Karten-Inhaber hat also keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt bleiben (oder werden). Ein Anspruch besteht insbesondere auch nicht darauf, dass bestimmte Marktpartner beteiligt bleiben (oder werden).
6.3. Scheidet einer der beteiligten Marktpartner aus, entfallen z.B. Sonderkonditionen aus noch laufenden Verträgen für die Zukunft, ohne dass es einer Kündigung des Marktpartners gegenüber dem ST-Karten-Inhaber bedarf.
7. Kündigung
7.1 Wird das Voll-Abonnement gekündigt, verliert die ST-Karte des Voll-Abonnenten sowie die ausgegebene Zusatzkarte mit dem Ende der Abo-Laufzeit ihre Gültigkeit. Alle ST-Karten dieses Haushaltes müssen dem Solinger Tageblatt zurückgegeben werden.
8. Schlussbestimmung
8.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen.