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Medizinrecht
Anspruch auf Behandlungsunterlagen
Die Behandlungsunterlagen eines Patienten stehen im Eigentum des Arztes bzw. Krankenhauses, darüberhinaus liegt bei diesen auch das Urheberrecht . . .
Der minderjährige Patient
Für ärztliche Heileingriffe bedarf es grundsätzlich der Einwilligung des Patienten, der zuvor über die Maßnahme ausreichend aufgeklärt werden muss. Doch wie funktioniert das eigentlich bei minderjährigen Kindern? . . .
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