Rückzahlung von Fortbildungskosten im Arbeitsrecht

Von Ulrich Kalkum
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines Zivilrecht

Eine soeben veröffentliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5. 6. 2007, AZ: 9 AZR 604/06 gibt Anlass, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein Problem hinzuweisen, dass immer wieder zu Ärger führt.

Ausgangssituation: Der Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter qualifizieren und auf Lehrgänge schicken; dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer seinerseits dem Arbeitgeber dies vorschlägt.

Fortbildungsmaßnahmen gibt es ja unterschiedlichster Art: Von einem kompletten Hochschulstudium bis zu einem eintägigen Seminar gibt es unter der Überschrift „Arbeitnehmerfortbildung“ ja alle möglichen abgestuften Fallkonstellationen.

Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, die Kosten der Fortbildung zu bezahlen, möchte dann natürlich aber den anschließend „klügeren und besseren“ Arbeitnehmer möglichst lange an sich binden, um das verauslagte Geld zu amortisieren.

Geht das?! Grundsätzlich ja.

Was ist dabei zu beachten?

1. Die Vereinbarung sollte unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.

2. Es darf sich nicht um irgend welche Minibeträge handeln, erst dann, wenn es um mindestens einige Tausend EURO Kostenaufwand für den Lehrgang und die bezahlte Freistellung von der Arbeit geht, wird es interessant.

3. Die vom Arbeitgeber gewünschte Bindung des Arbeitnehmers nach Abschluss der Maßnahme darf nicht zu lang sein, muss in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen.

4. Es muss eine Absprache „pro rata temporis“ getroffen werden. Dass heißt, der vom Arbeitnehmer zu zahlende Betrag für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens muss gestaffelt werden, und zwar mit Abschlägen pro Monat.

5. Eine solche Rückzahlungsvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn die Schulung nicht nur dem Arbeitgeber und seinem Unternehmen nützlich ist, sondern auch den allgemeinen Marktwert des Arbeitnehmers fördert.

Mein Kommentar: Solche Vereinbarungen sind ein wenig kompliziert, daher sollte man sich rechtzeitig beraten lassen.



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