Snippets
Snippets
12.04.2010 16:57
Drucken Vorlesen Senden
Zinswette: Dämpfer für Stadt

Die erste Runde geht an die Deutsche Bank. Doch das haut die Stadt noch nicht um. Gestern trafen sich die beiden Streithähne vor dem Landgericht in Frankfurt. Im ersten Anhörungstermin wurde die Schadenersatzklage verhandelt, die das Rathaus gegen das Geldinstitut eingereicht hat. Die Solinger wollen die 1,5 Millionen Euro zurück, die sie durch riskante Zinswetten (Spread Ladder Swaps) verloren haben. Ein Produkt, das die Deutsche Bank in Doppelfunktion als Herausgeber und Berater in die Klingenstadt vermittelte.

Doch in erster Instanz erhielten die Rathaus-Hoffnungen einen Dämpfer. Dr. Christian Duve, Rechtsanwalt der Deutschen Bank, wertet den Tag gestern als Punktsieg für seine Mandantin. Die Einschätzung des Gerichts lege nahe, so Duve, dass die Klage wenig Aussicht habe. „Das überrascht uns nicht.“

Stadt entschlossen: Notfalls auch in die Berufung

In mehreren Aktenordnern und Schriftsätzen ist das umstrittene Geschäft dokumentiert. Duve und die Bank sehen ihre Argumentation durch den Richter bestätigt, wonach die Stadt im Umgang mit Zinssicherungsprodukten erfahren genug war, um das Risiko der Swaps einzuschätzen. Die Bank habe hinreichend beraten.

Genau das bestreiten die Solinger. Die bisherigen Derivat-Geschäfte seien mit den Swaps nicht zu vergleichen, sagt Kämmerer Ralf Weeke (SPD). Er setzt bis zum Verkündungstermin im April auf einen Vergleich mit der Deutschen Bank. Zu diesem zeigt sich das Kreditinstitut grundsätzlich bereit. Allerdings nennt Weeke das bisherige Angebot „nicht ausreichend“. Nach ST-Informationen soll es sich um einen unteren zweistelligen Prozentsatz der Schadenssumme handeln. Die Bank will ihren Vorteil ausspielen. Im Rathaus hieß es bis gestern noch, ein Vergleich müsse über 750 000 Euro bringen. Nun wird man der Politik im März einen Vorschlag machen, mit welcher Forderung sie beabsichtigt, in die Vergleichsgespräche zu gehen. Gelingt mit der Bank keine Einigung, will die Stadt in die Beweisaufnahme einsteigen und notfalls auch vors Oberlandesgericht ziehen. kra