Snippets
Snippets
10.11.2009 08:51
Drucken Vorlesen Senden
Haribo-Klagen ohne Chance

Drei Anwohner des Haribo-Werkes in Gräfrath sind gestern mit ihren Klagen gegen das geplante Hochregallager gescheitert. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht befand die von der Stadt Solingen erteilte Baugenehmigung für rechtmäßig, ebenso wie das Lärmschutzgutachten, das die Verwaltung als Genehmigungsgrundlage herangezogen hatte. Die 25. Kammer wies die Klagen deshalb ab.

Haribo plant am Lärmschutzwall auf dem Firmengelände ein vollautomatisches Lager für Rohstoffe und verpackte Ware, die in Solingen produziert wird. Die Lieferzeiten sind auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr beschränkt. In das Projekt will der Gummibärchen-Konzern bis zu 20 Millionen Euro investieren.

Im Juli 2009 hatte die Stadt die Baugenehmigung erteilt. Gegen diese klagten drei Anwohner vom benachbarten Uteweg, die eine zu hohe Lärmbelastung befürchten (ST berichtete). Entscheidend für das gestrige Urteil: das Lärmschutzgutachten des Ratinger Ingenieurs Thomas Baierl. Dass diese Expertise im Haribo-Auftrag verfasst worden ist, sei völlig normal bei solchen Bauvorhaben, betonte die Einzelrichterin.

Die neue Halle stellt laut Baierl im Vergleich zu bestehenden Anlagen nur eine untergeordnete Lärmquelle dar. Das Gebäude, das tief in den Erdboden gesetzt werden soll, werde den Schutzwall nur an einer Stelle um ein bis zwei Meter überragen - und schirme die Nachbarschaft sogar zusätzlich gegen Werks-Geräusche ab. An der Südseite, die zum Uteweg weist, soll es keine Ausgänge bekommen.

Lärm-Prognose deutlich unter gesetzlichen Höchstwerten

Für die Häuser der Kläger würden 45 Dezibel (dB) am Tag und 30 dB nachts nicht überschritten, so der Gutachter. Das liege deutlich unter den gesetzlich zulässigen Werten, unterstrich die Richterin. Da am Uteweg ein Wohn- und ein Gewerbegebiet zusammenstoßen, seien beide Seiten zur Rücksichtnahme verpflichtet, müssten die Anwohner also mehr Lärm akzeptieren als in reinen Wohngebieten. Nach der gängigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes müssten die Kläger tagsüber sogar 57,5 dB hinnehmen.

Die Stadtverwaltung habe die Lärmschutzrechte der Anwohner durch eine Auflage in der Baugenehmigung abgesichert, stellte die Richterin klar. Vom Gang zum Oberverwaltungsgericht riet sie den Klägern ab. Sie glaube nicht, dass das Lärmgutachten angreifbar sei.

Hat das Urteil Bestand, rechnet Haribo damit, das Lager in etwa anderthalb Jahren fertig zu haben. „Dann könnten wir auch über eine Ausweitung der Produktion nachdenken“, sagte Werksleiter Arndt Rüsges. Der Standort Solingen werde für die Konzern-Eigentümer durch solche Gerichtsverfahren aber „nicht gerade attraktiver“. Die Anwohner hatten in der Vergangenheit erfolgreich gegen andere Haribo-Baugenehmigungen geklagt.

Planungsdezernent Hartmut Hoferichter reagierte erleichtert auf das Urteil. „Haribo kann endlich bauen“, erklärte er. „Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Gewerbestandortes Solingen.“ ab