GEWINNSPIEL-MASCHE Bei einem ST-Leser schellt ständig das Telefon - angeblich hat er einen Vertrag geschlossen.
Von Christina Biermann
Ende November fing es an: Bei Rolf Müller (77) schellt das Telefon. An einem Gewinnspiel habe er teilgenommen, erklärt der Anrufer. „Davon weiß ich nichts“, schildert Müller. Angeblich habe er im Dezember letzten Jahres das für neun Monate kostenlose Gewinnspiel abgeschlossen. Da er nicht zum September-Ende gekündigt habe, sei es um zwölf Monate à 49 Euro verlängert.
Mehrere Anrufe folgten. Müller betonte stets, er könne sich nicht an einen Abschluss erinnern. „Dann bot man mir ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten an. So hätte ich nur noch dreimal 49 Euro zu zahlen.“ Einen Nachweis darüber, dass er tatsächlich einen Vertrag geschlossen habe, forderte Rolf Müller mehrfach - ebenso die Nennung des Veranstalters. „Genau das sollte man auch tun“, erklärt Dagmar Blum. Sie leitet die Solinger Verbraucherzentrale und bearbeitet mehrfach wöchentlich ähnliche Fälle. „Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist“, sagt Blum.
„Mir wurde nur gesagt, dass ich alle Informationen erst nach dem Antrag auf Sonderkündigungsrecht erhalten würde“, schildert Müller weiter.
Immer wieder schellte das Telefon. Endlich gab man Müllers Aufforderung nach und nannte den Namen des Veranstalters, bei dem er angeblich registriert sei: „Deutscher Gewinnzug“. Veranstalter sei „Deutsche Gewinnsystem Dortmund“ - keine Unbekannten bei der Verbraucherzentrale. „Eine Kontaktadresse habe ich nicht erhalten. Der Anrufer versicherte aber, dass ich nach Abbuchung der drei Raten aus dem Vertrag entlassen wäre“, erzählt Müller weiter.
Die Anrufer üben Druck aus und versuchen einzuschüchtern
Die vielen Anrufe waren für ihn nervenaufreibend. „Sie üben Druck aus und versuchen einzuschüchtern“, schildert er. Auch vor Inkasso-Androhungen schreckten sie nicht zurück. „Das ist eine übliche Masche“, erklärt Blum. Bei Müller führte sie dazu, dass er letztlich seine Bankdaten preisgab. „Das kann ich nachvollziehen“, so Blum. „Dennoch sollte man dies niemals tun. Wenn eine Forderung besteht, wird man schriftlich auf Sie zukommen.“ Müller hofft nun, durch die Abbuchung mehr über den ominösen Anbieter zu erfahren. „Das Geld werde ich umgehend zurückbuchen lassen“, sagt er. Auch hiermit handelt er richtig, wie Blum erklärt.
Genauso reagierte er richtig, als er am Wochenende ein Bestätigungsschreiben erhielt. „Ich habe sofort schriftlich widerrufen.“ Sprichwörtlich im Kleingedruckten, sehr versteckt, eng und klein gedruckt, sei in dem Schreiben die Widerrufsfrist mitgeteilt worden.
Letzte Woche stellte Müller außerdem einen Strafantrag bei der Polizei. „Auch das ist ratsam“, so Blum. Generell empfiehlt sie: „Sobald Sie jemanden am Apparat haben, den Sie nicht kennen, legen Sie umgehend auf. Am besten sprechen Sie kein Wort, denn diese Leute führen Gespräche äußerst geschickt. Und: Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten preis.“ Wenn zweifelhafte Mahnungen ins Haus flattern, kann man sich beraten lassen (7 Euro). Für 19 Euro wird auch Schriftverkehr übernommen.