PROZESS Am Montag wird in London das Urteil erwartet.
Die zwei im Juli vergangenen Jahres bei der Einreise nach England festgenommenen Islam-Konvertiten Robert B. (24) und Christian E. (28) haben sich gestern in der Voranhörung eines Londoner Gerichts für schuldig bekannt, gegen das britische Gesetz „Terrorism-Act“ (Terrorismus Akt) verstoßen zu haben. Am kommenden Montag wird das Urteil im Prozess vor dem Wollwich Crown Court erwartet, einem königlichen Gericht, das mit dem deutschen Landgericht vergleichbar ist.
Die beiden Solinger, die sich zu den Salafisten bekennen, einer streng religiösen und radikal-islamtischen Gruppierung, gaben zu, terroristisches Material bei der Einreise mitgeführt zu haben. Das waren unter anderem Artikel aus islamistischen Hetzzeitschriften mit den Titeln „Wie man in der Küche seiner Mutter eine Bombe baut“ und „39 Möglichkeiten den Dschihad zu unterstützen“.
Die Konvertiten waren am 15. Juli 2011 zunächst mit dem Flugzeug von Düsseldorf nach Brüssel geflogen, waren dann mit der Bahn bis nach Calais (Frankreich) gereist. Dort nahmen sie die Fähre nach England. Was sie dort wollten, darüber schweigen sich die beiden Angeklagten aus.
Robert B. war 2003 zu den Islamisten gestoßen. Christian E. erst später. Beide lebten bis zur Verhaftung in einer Moschee der Salafisten in der Solinger Innenstadt.
Der „Terrorism-Act“ entstand 2006 als Antwort auf Anschläge im Juli 2005 auf Londoner U-Bahnen und Busse. Dabei sind 56 Menschen getötet worden. Im „Terrorism-Act“ sind Straftaten und Strafhöhen festgelegt. Dazu gehören die direkte und indirekte Aufforderung zum Terrorismus sowie das Veröffentlichen von Stellungnahmen, die als Terrorismusaufforderung angesehen werden können oder Terrorismus verherrlichen. Beides ist in England mit bis zu sieben Jahren Haftstrafe belegt.
Hierzu zählt auch die Verbreitung von terroristischen Publikationen, die Terrorismus verherrlichen, dazu anregen oder zur Ausführung eines Terroraktes hilfreich sein können. Für die Vorbereitung und das Training terroristischer Taten im In- und Ausland drohen sogar mindestens zehn Jahre bis lebenslange Haft. hpm/coka