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04.02.2012 11:29
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Skandal-Richter vorzeitig im Ruhestand

Von Hans-Peter Meurer

Im Mai vergangenen Jahres deckte das ST einen Skandal am Solinger Amtsgericht auf, der schließlich sogar NRW-Justizminister Thomas Kutschaly beschäftigte: In mindestens zehn Fällen hatte ein langjähriger Strafrichter – aus Schlamperei oder Überarbeitung – seine eigenen Urteile nicht geschrieben. Sie bekamen damit keine Rechtskraft. Die Fälle mussten neu aufgerollt werden – mit zum Teil gravierenden Folgen für Prozessbeteiligte. Überprüfungen am Amtsgericht bestätigten die massiven Versäumnisse des Richters, der normalerweise die schriftlichen Urteile nebst Begründungen innerhalb genau festgelegter Fristen schriftlich an die Prozessbeteiligten hätte versenden müssen.

Prozess um gefährliche Körperverletzung neu aufgerollt

Wegen seiner Verfehlungen wurde gegen den Richter ein Disziplinarverfahren eingeleitet, über dessen Ausgang sich die Justizbehörden – „aus gesetzlichen Gründen“ – jedoch ausschweigen. Fakt ist jedoch: Der Richter ist seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr tätig – acht Monate vor seinem eigentlichen Pensionierungstermin. Die „Nachwehen“ des Justizskandals hatten jetzt Beteiligte in einem Verfahren um gefährliche Körperverletzung auszubaden: Doch in der Neuauflage des Prozesses vor dem Amtsgericht gab es für den ehemaligen Gastwirt (38) aus Ohligs auch diesmal nicht den erhofften Freispruch: Acht Monate Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, lautete gestern nach zwei Verhandlungstagen das Urteil eines anderen Strafrichters – einen Monat weniger als im ersten Prozess.

Es ist ein besonders gravierender Fall von gefährlicher Körperverletzung, die der Gastwirt 2009 zu nächtlicher Stunde begangen haben soll: Für den Strafrichter stand gestern zumindest fest, dass der 38-Jährige nach vorangegangenem Wortgefecht einen Metallschlagstock hinter der Theke hervorgeholt und vor der Kneipen-Tür mit mindestens zwei Schlägen einen Gast (30) bewusstlos geschlagen haben soll. Folgen waren diverse Schädel- und Nasenbeinbrüche sowie ein schwerer dauerhafter Hörschaden. Mehrere Operationen musste das Opfer über sich ergehen lassen.

Aber auch das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Gastwirtes – er hatte einen Freispruch gefordert – kündigte noch im Gerichtssaal an, Rechtsmittel einzulegen.