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17.03.2011 11:10
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Seniorin mit Lottogewinn geködert?

„Meine Mutter war felsenfest davon überzeugt, dass sie 30 000 Euro gewonnen hat“, sagt die Zeugin (66) aus Niedersachsen, die 300 Kilometer zum Schöffengericht anreisen musste. „Am Telefon sagte man ihr, dass sie für die Überweisung nur noch ihre Kontodaten angeben müsse.“ Doch statt eines Lottogewinns stellte die Tochter später nur eine dubiose Abbuchung fest: Knapp 100 Euro habe eine Firma als „Quartalsbeitrag“ vom Konto der Mutter abgezwackt. Die Zeugin erstattete Anzeige, obwohl sie den Betrag zurückbuchen konnte. „Abzocke ist nicht richtig.“

Mit dieser Meinung steht die Frau nicht alleine da: Auch vier andere Zeugen, die gehört werden, informierten die Polizei. Sie erinnern sich nicht an einen Vertragsabschluss, bemerkten aber Unregelmäßigkeiten auf dem Konto. In der Anklage wird auch Solingen als Tatort angegeben.

Der Staatsanwalt glaubt, dass der Angeklagte lügt

Der Staatsanwalt ist stinksauer. „Sie wollen mir weismachen“, sagt er zum Angeklagten (30) aus Hilden, dem Betrug in 31 Fällen vorgeworfen wird, „dass Sie als Geschäftsführer nicht gewusst haben, wie das System funktionierte? Es ist unverschämt, wie Sie mich anlügen.“ Doch der Verteidiger nennt seinen Mandanten ein „Bauernopfer“: Der Hildener war Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in England, die Kunden per Telefon Teilnahmen am Systemlotto mit verschiedenen Gebührenstufen anbot. Der Anklage zufolge wurden die Beträge zwischen Oktober 2006 und Dezember 2008 per Lastschriftverfahren ohne Zustimmung der Kunden abgebucht. Mittlerweile soll die Firma nicht mehr aktiv sein.

Der Staatsanwalt muss dem Angeklagten Details zur Firma regelrecht aus der Nase ziehen. So will er sich zum Beispiel nicht erinnern, wo die Kundendaten herkamen. „Die besorgte ein Kollege“, so der 30-Jährige. „Manchmal waren sogar Kontodaten dabei. Ich dachte, das hat seine Richtigkeit.“ Sein Anwalt sagt: „Auf Abbuchungen hatte mein Mandant keinen Zugriff. Wenn Kunden nicht einverstanden waren, wurden Aufträge storniert.“ Dokumentationen gebe es nicht.

Insgesamt, so die Richterin, entstand ein Schaden über 2500 Euro. Doch bis auf 600 Euro sei alles zurückgebucht worden. Das Verfahren gegen den Mann wird eingestellt - wenn er in sechs Monaten 1200 Euro spendet. Auch wegen der relativ geringen Summe sah es die Vorsitzende als unverhältnismäßig an, weitere Zeugen zu laden, die von weither kommen, und wohl auch keine neuen Erkenntnisse brächten. cd