PROZESS Zehnjährige sei nicht sexuell angefasst worden, urteilt das Amtsgericht.
Von Dirk Lotze
Mit den Tränen kämpft der Angeklagte, obwohl ihn die Aussagen immer mehr entlasten: „Es ist mir so peinlich. Hier sind Kinder, die mich kennen.“ Der Vorwurf gegen den Ex-Schulbusfahrer (58): Er sollte eine Schülerin (10) während der Fahrt belästigend angefasst haben. Gestern sprach ihn das Jugendschöffengericht von den Vorwürfen frei. Auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft beantragten den Freispruch.
„Es gab keine sexuelle Relevanz“, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Das hätte schon nach der Vernehmung des Mädchens bei der Polizei klar sein müssen. Der Angeklagte hatte wegen der Anschuldigungen seine Arbeit verloren.
Schülerin hatte Eltern von Berührungen erzählt
Bis zum September 2010 hatte der Solinger für ein Taxiunternehmen Grundschüler im Kleinbus durch die Stadt gefahren. Bei einer Fahrt habe er zu ihr herübergefasst, hatte die Zehnjährige ihren Eltern erzählt. Der Angeklagte habe ausgenutzt, dass sie die Letzte der Tour war, habe bestimmt, dass sie vorn sitzen musste.
Wie die Fahrten abliefen, ließ sich das Gericht von vier weiteren Kindern berichten – und war danach von der Unschuld des Fahrers überzeugt. Wenn es eine Berührung gegeben habe, dann höchstens, um das Mädchen einmal zurechtzuweisen, oder an einem schweren Tag zu trösten.
Die Schülerin hatte bei der Polizei gesagt, der Grund für ihre Vernehmung sei „sexuelle Belästigung“. Der Richter dazu: „So ein Ausdruck bei einer Zehnjährigen ist auffällig.“ Der Staatsanwalt nannte die Eltern „überbesorgt“.
Die extreme Belastung für den Angeklagten durch das Verfahren hob das Gericht hervor. Der Vorsitzende hatte ihn gedrängt, die Tat zu gestehen, falls sie zutrifft. Dem Mädchen sollte eine Aussage erspart bleiben. Der Angeklagte hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert.