TIERSCHUTZ ST-Leserin fällt verwahrlostes Grundstück auf.
Von Melissa Wienzek
Karin Bromm geht öfters in Obenrüden spazieren. Dort, direkt vor dem Kotten, ist ihr ein verwahrlostes Grundstück aufgefallen: Autos rosten vor sich hin, Holzstapel lagern neben einem verwaisten Schuppen, überall findet sich Unrat. Auf diesem eingezäunten Gelände leben Schafe. Sie sind kaum zu sehen, Gestrüpp versperrt die Sicht. Unter einem kleinen Verschlag, direkt neben zwei alten Mofas, kuscheln sie sich im Regen aneinander. „Sie haben sich gegenseitig das Fell ausgerissen“, hat die Höhscheiderin beobachtet. „Letztens waren es noch vier Tiere, jetzt sind es nur noch zwei. Eins hatte immer einen Bändel ums Bein, hoffentlich ist dieser nicht eingewachsen.“ Karin Bromm wandte sich ans Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dort habe man sie gebeten, ihre Beobachtungen schriftlich einzureichen. „Das dauert doch alles wieder“, sagte die Solingerin, die sich direkt beim ST meldete.
Das ST hakte sofort bei der Stadt nach. „Das Veterinäramt wird den Fall überprüfen“, sagt Stadt-Sprecher Lutz Peters. „Jedoch kann es nicht genau sagen wann, denn die Mitarbeiterkapazitäten sind dort zurzeit eng.“
Nach der Anfrage des ST gab es zunächst Verwirrungen; das Veterinäramt verwechselte den bislang unbekannten Fall mit einem anderen. Ganz in der Nähe gebe es nämlich ein ähnliches Grundstück mit Schafen. Die Amtstierärzte stehen hier in ständigem Kontakt mit dem Halter, die Anlage werde regelmäßig kontrolliert. Der Ernährungszustand der Tiere sei unauffällig; Heu sei genügend vorhanden. Problem: „Bei den gegebenen äußeren Verhältnissen – Matsch und sehr nasse Wiesen – kann bei den Schafen unter Umständen eine Erkrankung an den Klauen auftreten, die sogenannte Moderhinke.“ Das Bergische Veterinäramt habe dem Halter auferlegt, die Tiere ständig zu beobachten und eventuell vom Tierarzt begutachten zu lassen.
Sollten Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz beobachten, muss die Anzeige beim Veterinäramt schriftlich erfolgen. Informationen hierzu gibt es unter 2 90-25 81, 2 90-25 82 oder im Internet: http://www.solingen.de, über „Wer ist zuständig?“ und danach über „Tierschutz: Anzeige“.