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OWB-Insolvenz: Muss die Stadt zahlen?
Der Vorstand der Genossenschaft strebt eine „Planinsolvenz“ in Eigenregie an. Dabei geht es um die Sanierung und Fortführung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. Das Mana-gement, in diesem Fall der Vorstand, ist stärker eingebunden als beim Regelinsolvenzverfahren, wo ein Verwalter das Sagen hat. Bei der OWB holte man sich dazu weiteren Sachverstand ins Haus: Der Kölner Anwalt Andreas Amelung, Spezialist für Gesellschafts- und Insolvenzrecht, wurde als weiterer Vorstand bestellt. |
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