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17.06.2010 10:49
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OWB-Insolvenz: Muss die Stadt zahlen?

Die Zeit der „knochentrockenen Rechenarbeit“ hat begonnen: Bei der Ohligser Wohnungsbau eG bereitet Vorstand Ulrich Uibel den Insolvenzplan vor. Im August soll er dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jörg Bornheimer vorliegen. Immobilien und Vermögen müssen bewertet werden. Außerdem stehen Gespräche mit den Gläubigern an.

PLANINSOLVENZ

VERFAHREN Der Vorstand der Genossenschaft strebt eine „Planinsolvenz“ in Eigenregie an. Dabei geht es um die Sanierung und Fortführung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. Das Mana-gement, in diesem Fall der Vorstand, ist stärker eingebunden als beim Regelinsolvenzverfahren, wo ein Verwalter das Sagen hat. Bei der OWB holte man sich dazu weiteren Sachverstand ins Haus: Der Kölner Anwalt Andreas Amelung, Spezialist für Gesellschafts- und Insolvenzrecht, wurde als weiterer Vorstand bestellt.

„Innerhalb der nächsten 14 Tage sind wir ein gesamtes Stück weiter“, heißt es im Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters in Wuppertal. „Vieles ist noch klärungsbedürftig. Es ist ein sehr umfangreiches Verfahren.“

Eines, das auch die Stadt betreffen könnte. Sie hatte 1997, als Ulrich Uibel Oberbürgermeister war, für 10,2 Millionen Mark 146 Wohnungen an die OWB verkauft. Ein Jahr später gingen weitere 214 Wohnungen an die OWB-Tochter N.E.W.S. (Neue Eigentümer Wohnungsgenossenschaft Solingen) - 168 für 9,4 Millionen Mark und 46 für 2,5 Millionen. Insgesamt erlöste die Stadt durch den Verkauf von Immobilien (auch Gewerbeeinheiten) in den Jahren 1996 bis 1998 rund 56 Millionen Mark.

Rückzahlung der Bürgschaft wurde gestundet

Der Knackpunkt: Der Immobilienkauf wurde fast durchgängig von der Stadt-Sparkasse finanziert. Die sicherte sich mit einer auf zehn Jahre befristeten Globalbürgschaft der Stadt über 52 Millionen Mark ab, die teilweise durch Grundpfandrechte unterlegt ist. Vor drei Jahren kündigte die Stadt-Sparkasse die Bürgschaft; der Rückzahlungsanspruch wurde aber gestundet.

Da 2010 die Verjährung der Vereinbarung drohte, musste die Sparkasse handeln: Sie verlangte, dass die Stadt nicht auf Verjährung pocht - was auch geschah. Kämmerer Ralf Weeke: „Die Stadt-Sparkasse besteht - nachdem wir auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben - derzeit nicht auf Zahlung der aktuellen Bürgschaftssumme.“

Bei der Bürgschaft für die OWB dreht es sich noch um etwa 3,5 Millionen der ursprünglich gut fünf Millionen Euro. Weeke: „Nach meinem jetzigen Informationsstand gehe ich davon aus, dass die Planinsolvenz der OWB so verläuft, dass die Stadt unterm Strich im Wesentlichen keinen Schaden davonträgt.“

Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September eröffnet. Dann sind die drei Monate abgelaufen, in denen die Mitarbeiter Insolvenzausfallgeld bekommen. Bei den OWB-Mitgliedern, sagt der Vorstand, sei es im Moment „sehr, sehr ruhig“. Ulrich Uibel: „Es ist Gott sei dank gelungen, dass es keine Panikkündigungen gibt.“ Man habe in der letzten Zeit sogar zwölf neue Mieter gewonnen.

Mitgliederversammlung erst später

Eine Versammlung der Mitglieder oder Vertreter, wie sie jetzt reihum bei den anderen Solinger Genossenschaften stattfinden, wird es bei der OWB aber nicht geben. Die Wirtschaftsprüfer waren zwar im Mai im Haus, mussten ihre Prüfung aber wegen der Insolvenz unterbrechen. Uibel: „Noch fehlt die positive Fortführungsprognose.“ Immerhin gebe es aber wieder Gespräche mit dem früheren OWB-Vorstand Wolfgang Schürmann, der sich mit seinen Gehaltsforderungen vor Gericht durchsetzte und damit die Lage der Genossenschaft noch prekärer machte. Kontakt halte Schürmann aber nur zum Insolvenzverwalter. flm