ARBEITSGERICHT Klägerin fühlt sich seit Jahren in der Stadtverwaltung gemobbt. Sie kämpfte um 893 000 Euro.
Die Höhe der Forderung sei „so etwas von absurd“, kommentierte Arbeitsgerichtsdirektor Thomas Maercks gestern Mittag, kurz bevor er die Klage abwies: Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung wollte 893 000 Euro erstreiten, weil sie sich seit Jahren bei ihrer Arbeit gemobbt und außerdem unterbezahlt fühlt: Sie will zwei Entgeltgruppen höher eingestuft werden.
Es half nicht, dass ihr Anwalt den Betrag relativierte: Es gehe um ein „angemessenes“ Schmerzensgeld, sagte Michael Hiesgen aus Hattingen. Die Summe sei erst beim Streitwert ins Spiel gekommen. „Solche Höhen sind nicht Usus“, konterte Christian Bülow, Anwalt beim Kommunalen Arbeitgeberverband in Wuppertal, für die Beklagte. „Das sind amerikanische Verhältnisse.“
Dass sie in Solingen nicht zum Tragen kommen, liegt daran, dass die 3. Kammer des Arbeitsgerichts wenig Beweise für die Mobbingvorwürfe sieht, obwohl sich der Fall schon mehrere Jahre hinzieht. Zuerst war der Klägerin gekündigt worden, weil man ihr vorwarf, Arbeitszeiten falsch angegeben zu haben. Den Kündigungsschutzprozess gewann die Mitarbeiterin im Sommer 2010. „Sie haben gewonnen, weil es nicht bewiesen werden konnte“, blickte Richter Maercks zurück. „Auch jedes andere Urteil wäre möglich gewesen.“
Im Lauf der Auseinandersetzungen tauschten die Parteien mehr als 20 Schriftsätze aus. „Ich habe zwei Wochenenden damit verbracht, das durchzulesen“, betonte Maercks. „Ist das alles hier nötig?“ So sei die Klägerin zwar, wie von Vorgesetzten gewünscht, zum Amtsarzt gegangen, als man sie weinend am Arbeitsplatz gefunden habe. Den vorgeschlagenen Besuch bei einem Spezialisten habe sie aber ausgeschlagen.
Angebot eines versöhnenden Gespräches nur zum Schein?
Auch die vom Arbeitgeber vorgeschlagene kostenfreie Mediation (aussöhnende Vermittlung) sei an ihrem Widerstand gescheitert. Dafür gebe es einen guten Grund, antwortete Kläger-Anwalt Hiesgen: Es handele sich um ein Scheinangebot, weil das Mobbing anhalte.
Deshalb kündigte er auch direkt nach der Verhandlung an, in die nächste Instanz gehen zu wollen: „Die erfolgreichen Verfahren in erster Instanz liegen im Promillebereich.“ Seine Mandantin sieht jedenfalls ein Ziel erreicht: Die „Abschreckungsfunktion“ der hohen Entschädigungssumme habe bei Vorgesetzten schon zum Nachdenken geführt. flm