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07.02.2012 11:16
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Milde Strafen für Salafisten

Zu Haftstrafen von einem Jahr sowie 16 Monaten wurden gestern in London die beiden unter Terrorverdacht stehenden Solinger Islamkonvertiten Robert B. (24) und Christian E. (28) verurteilt. Beide Angeklagten hatten sich in dem Prozess für schuldig bekannt. Die Solinger, die der traditionell ausgerichteten, extrem-islamistischen Strömung der Salafisten zuzuordnen sind, kamen mit diesem milden Urteil recht glimpflich davon: In England waren vorProzessbeginn Haftstrafen von bis zu sechs Jahren für möglich gehalten worden.

Doch die Richter des Zentralen Londoner Strafgerichtshofes Old Baily stuften die Taten als „minderschwer“ ein. Darum setzten sie auch die Hälfte der Haftstrafen zur Bewährung aus. Das bedeutet: Robert B., dessen Mutter gestern dem Prozess mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken (Marl) beiwohnte, wird schon bald wegen der sechsmonatigen Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.

Dennoch wurde er gestern nach dem Urteil in Handschellen aus dem Gerichtssaal abgeführt. Er wird in den nächsten Tagen ausgewiesen und offiziell von den britischen Behörden abgeschoben. „Man wird ihn in ein Flugzeug nach Deutschland, vermutlich nach Düsseldorf oder Frankfurt setzen“, sagte gestern Abend Benecken. „Erst dann ist er frei.“

Hingegen muss Christian E. nach 193 Tagen in Untersuchungshaft noch gut sechs Wochen in englischer Strafhaft bleiben. Erst dann wird auch er abgeschoben.

Beide waren am 15. Juli 2011 bei ihrer Einreise mit der Fähre im Hafen von Dover erwischt worden, als sie islamistische Hetzschriften und einschlägige Dateien auf ihrem Laptop mit sich führten. Unter anderem wurden die Artikel „Wie man in der Küche seiner Mutter eine Bombe baut“ und „39 Möglichkeiten den Dschihad zu unterstützen“ sichergestellt.

Blickkontakte mit der Mutter:
Nur ein leichtes Augenzwinkern

Die Vorwürfe gegen Christian E., der schon 2003 zum Islam konvertiert ist, waren schwerwiegender als die gegen Robert B.: Der 28-Jährige hatte auf seinem Laptop eine Reihe von brisanten Hetzschriften gespeichert, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Peter Rook. Der 28-Jährige habe in Solingen auch an einer Internetseite mitgearbeitet, auf der sich Nutzer gegen die Militäreingriffe des Westens im Irak und in Afghanistan extremistisch wandten. Christian E. hatte vor dem Gericht als Entschuldigung angeführt, dass die Schriften frei im Internet zugänglich gewesen seien. Er habe zudem nicht gewusst, dass sie in England illegal seien.

Die Mutter von Robert B. sagte als Zeugin nicht mehr aus. Vielmehr verlas der Vorsitzende Richter ihre und auch die Aussage des Vaters von Christian E.: Beide waren zuvor von deutschen Behörden vernommen worden.

„Ihre Aussagen zur Entwicklung der beiden Angeklagten haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Urteile milde ausgefallen sind“, erklärte Richter Rook.

Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Robert B. und seiner Mutter war nicht möglich. „Es gab ein Augenzwinkern, das der Sohn meiner Mandantin erwidert hat“, sagte Benecken. Unklar ist, ob die Verurteilten zukünftig dem extremen Islamismus entsagen werden. Robert B. hat in der U-Haft im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten Islam-Unterricht genommen. Auch tauchten Briefe aus der Haft auf einschlägigen islamischen Internetseiten auf. „Meine Tür steht für meinen Sohn immer offen“, sagt seine Mutter voller Hoffnung. hpm/dpa