Ein Solinger (51), der in einer anderen Stadt als Lehrer arbeitet, fertigte zwischen 2002 und 2006 für 43 Menschen türkischer Herkunft Einkommensteuererklärungen. Dabei stellte der Mann mit türkischen Wurzeln falsche Dokumente her, so dass die Betroffenen Unterhaltszahlungen an Verwandte im Ausland als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen konnten. In eigenen Steuererklärungen gab er Einnahmen nicht an. Schaden für den Fiskus: 120 000 Euro.
Das Urteil des Wuppertaler Schöffengerichts: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen 85-facher gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, in fünf Fällen davon in Tateinheit mit Steuerhinterziehung. Das Urteil ist rechtskräftig. „Er war in Wuppertal angeklagt, da dieses Amtsgericht eine Sonderzuständigkeit für Steuerstrafsachen hat“, erklärt sein Verteidiger Karl-Hermann Lauterbach. Ob der Solinger, der nicht verbeamtet, sondern Angestellter ist, noch an der Schule arbeiten darf, „muss der Dienstherr prüfen“. Beamte mit Freiheistrafen von mindestens einem Jahr würden automatisch entlassen. cd