Alle Handys, Schlüssel und Metallgegenstände mussten abgegeben werden, damit man durch die Sicherheitsschleuse gehen konnte. Nach dem Sicherheitscheck durfte man zu den Gerichtssälen gehen. Während des Wartens auf die Verhandlung gingen die Gerichtsbeteiligten ihre Unterlagen noch einmal durch und der Angeklagte sprach mit seinem Verteidiger.
Pünktlich zur Verhandlung öffneten der Richter und die Schöffin die Tür, damit die Verhandlung beginnen konnte. Der Angeklagte und die Zuschauer betraten den Saal und der letzte schloss die Tür. So beginnt jede Verhandlung: „Ich belehre Sie hiermit, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen.“
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe beim Autofahren telefoniert. Der Angeklagte durfte frei entscheiden, ob er sich zur Sachlage äußern wollte. Er äußerte sich zur Sachlage und bestritt, dieses Verbot begannen zu haben. Nach dieser Aussage wurde der erste Zeuge aufgerufen, dieser wurde auch zur Wahrheit belehrt und machte dann seine Aussage. Der vom Angeklagten genannte Beschuldigte, der angeblich den Wagen gefahren haben soll, ist nicht erschienen und konnte somit nicht entlastend aussagen.
Der Richter schlug dem Angeklagten einen Gutachter vor, der entscheiden sollte, wer gefahren ist, was aber für den Täter in den vierstelligen Bereich gehen würde. Dieses Risiko war dem Angeklagten zu hoch, und somit stimmte er der Anklage zu und zahlte seine Strafe.
Dieses war wahrscheinlich dem Täter eine Lehre und er wird sich wohl eine Freisprechanlage kaufen.