GASPREIS-URTEIL SWS-Verträge ohne Bezug zum Ölpreis.
Hat der Bundesgerichtshof Öl ins Feuer der Solinger gegossen, die sich über undurchsichtige Gaspreise ärgern? Bei den Stadtwerken sieht man die jüngste Entscheidung der Karlsruher Richter gelassen. Der BGH hatte Anpassungsklauseln der Stadtwerke Dreieich in Hessen und der Kölner Rheinenergie AG aufgehoben, die ihre Gaspreise an den Ölpreis gekoppelt hatten.
SWS-Spitze kommentiert Auswirkungen nicht
Die Gaspreise der Privatkunden orientierten sich über eine Formel am Preis des leichten Heizöls (HEL). „Da die Stadtwerke Solingen in ihren Privatkundenverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine am HEL-Preis orientierten Anpassungsklauseln verwenden, können wir die Auswirkung der Entscheidung nicht näher kommentieren“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Schwarberg.
„Da die Kostenelement-Klausel, welche die einseitige Ausrichtung des Gaspreises am Ölpreis beinhaltet, für unzulässig erklärt wurde, ist es nicht überraschend, dass nun Anforderungen gestellt werden, weitere Kostenelemente einzubringen, welche die einseitige Ausrichtung verhindern“, nimmt Schwarberg dazu Stellung, dass jetzt über die Rolle von Netz-, Vertriebs- und Personalkosten in den Preisklauseln nachgedacht wird. Da die Stadtwerke in ihren Privatkundenverträgen „keine dieser unzulässigen Klauseln“ integriert hätten, seien sie aber auch davon nicht betroffen.
Ähnlich argumentiert man beispielsweise auch bei den Stadtwerken Düsseldorf und bei der Remscheider Stadtwerke-Tochter EWR. Auch dort enthalten die Verträge für Haushaltskunden keine Klausel, die sich auf den Ölpreis bezieht.
Trotzdem sieht etwa Thorten Bohg, Geschäftsführer des Internetportals toptarif.de, das BGH-Urteil als „Signal für mehr Wettbewerb und Transparenz am Gasmarkt“. Bohg: „Allerdings hängt das zukünftige Funktionieren des Wettbewerbs in erster Linie von den Verbrauchern ab, die ihre Marktmacht über einen Versorgerwechsel bisher viel zu selten genutzt haben.“ Das aktuelle Überangebot an Gas habe schon zu „ersten Auflockerungen starrer Lieferverträge“ etwa zwischen E.on Ruhrgas und Gazprom sowiezu einer „Aushöhlung der Ölpreisbindung“ geführt. flm