MORDPROZESS Psychologin sieht auch keinerlei Belege für eine Bluttat im Affekt.
Woher diese plötzliche Nervosität: Drückt sich so etwa Unverständnis aus? Zeigt sich so vielleicht Rat- und Hilfslosigkeit? Ist es gar Hoffnungslosigkeit und pure Angst, die auf dem Gesicht und in den Gebärden des Mannes auf der Anklagebank abzulesen sind? Oder ist es sogar alles zusammen? Schließlich geht es um Totschlag oder Mord, damit um lebenslange Haft. Und soeben hat die psychologische Sachverständige, die Kölner Professorin Dr. Sabine Nowara, ein für den Angeklagten vernichtendes Fazit ihres Gutachtens gezogen. Demnach ist Todesschütze Yakub S. (45) uneingeschränkt schuldfähig. Und mehr noch: Die Spezialistin für Rechtspsychologie mag auch keinerlei Belege für eine Tat im Affekt erkennen. Wie ein Häufchen Elend hockt nun Yakub S., der laut Anklage seiner Lebensgefährtin (41) Ende März morgens auf der Hacketäuerstraße heimtückisch aufgelauert und sie kaltblütig erschossen haben soll, fortan hinter seinem Pflichtverteidiger.Kurz zuvor hatte der 45-Jährige noch recht selbstsicher seinen Lebenslauf (mehr dazu und zu seinem ehelichen Spagat in der morgigen Ausgabe) mit Erklärungen ergänzt. Jetzt aber presst er – wie von Geisterhand geführt – den rechten Daumen an den linken Unterarm und reibt diese Stelle minutenlang. Er atmet tief und schwer. Sein Oberkörper ist weit vorgebeugt, sein Gesicht blassgrau. Er schaut fast nur noch auf den Boden des Gerichtssaales. Immer wieder schüttelt er seinen Kopf, um dann mit großen Augen wieder hilfesuchend in den Zuschauerraum zu blicken: dorthin, wo seine beiden Brüder und seine Schwägerin sitzen.Keine krankhaften seelischen Störungen: keine SchuldminderungDer Angeklagte sei von durchschnittlicher Intelligenz, es gebe weder allgemeinmedizinische noch neurologische Auffälligkeiten, auch keinerlei krankhafte seelische Störungen, so die Gutachterin. Zudem sei die Steuerungsfähigkeit des 45-Jährigen bei der Tat trotz eines zurückgerechneten Blutalkoholgehalts von 1,42 Promille nicht maßgeblich eingeschränkt und damit nicht schuldmindernd gewesen.Prof. Nowara: „Affekt als tiefgreifende Bewusstseinsstörung vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen.“ Sie erläutert: An jenem Morgen habe der Angeklagte seine Lebensgefährtin schon am späteren Tatort erwartet, aber nicht angesprochen. Vielmehr habe er sie noch den gemeinsamen Sohn bei ihrer Schwägerin abgeben lassen und sich der Frau, die sich von ihm trennen wollte, erst dann entgegengestellt.Mit dem Gutachten schloss das fünfköpfige Schwurgericht die Beweisaufnahme. Kommen nicht weitere Beweisanträge der Verteidigung – Staranwalt Rolf Bossi war gestern nicht im Landgericht – so ist schon am Freitag mit den Plädoyers zu rechnen. Ob dann auch das Urteil gesprochen wird, ist offen. hpm
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