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29.06.2010 09:32
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Gezwungen, Tierblut zu trinken

Schikane und Gewalt waren an der Tagesordnung. Von Tritten und Schlägen mit Teppichklopfern und Rohrstöcken sprechen Zeitzeugen, auch von Ruhigstellung der Heimkinder durch Psychopharmaka. Auch in der Solinger Jugendhilfeeinrichtung Halfeshof des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat es in den 1950er und 1960er Jahren zum Teil gravierende Übergriffe und Misshandlungen gegeben.

Das ist das Ergebnis einer jetzt vorgestellten Studie unabhängiger Sachverständiger. Vorausgegangen waren intensive Aktenrecherchen im LVR-Archiv Brauweiler ergänzt durch Zeitzeugeninterviews. Dabei wurden nicht nur ehemalige LVR-Mitarbeiter befragt. Über eine eigens eingerichtete Hotline meldeten sich auch 230 ehemalige Heimkinder, davon 50 aus den sechs LVR-Heimen, darunter der Halfeshof, wie LVR-Sprecher Christophe Göller dem ST bestätigt.

180 der Anrufer kamen aus konfessionellen Einrichtungen. Ein heute 71-jähriger Wuppertaler, der 1951 als 13-Jähriger in den Halfeshof kam, schildert ungeheuerliche Übergriffe. So habe sein Erzieher, der ihn in der Solinger Landwirtschaft als Hilfskraft eingesetzt habe, ihm mehrfach befohlen, Schweineblut zu trinken. „Sexuelle Übergriffe gab es wohl kaum, weil in unseren Einrichtungen nur Jugendliche nach Abschluss der Schule untergebracht waren“, sagt Göller.

Mit der im Jahre 2008 gestarteten, rund 185 000 Euro teuren Studie untersuchte der LVR die Vorgänge in seinen Jugendhilfe-Einrichtungen und die Rolle des Landesjugendamtes (LJA) als Heimaufsicht. Beauftragt wurden unabhängige Wissenschaftler, darunter auch Thomas Swiderek von der Uni Wuppertal.

Ordnungsdenken diskriminierend und meist nur auf Strafen ausgelegt

„Die Studie identifiziert eine verspätete Modernisierung als Kernproblem. Diese resultierte - so die Gutachter - vor allem aus einer massiven Unterfinanzierung sowohl des Landesjugendamtes als auch seiner Einrichtungen“, fasst LVR-Sprecher Göller zusammen. „Ebenfalls wird in der Studie festgestellt, dass das LJA wie auch die Heim-Einrichtungen des LVR für ein Ordnungsdenken standen, das den Jugendlichen als Störfaktor wahrnahm und äußerst repressive Seiten hatte. Obwohl rechtliche Regelungen ausdrücklich auf Erziehung abzielten, behielt die Heimerziehung in der Praxis einen stark diskriminierenden und strafenden Charakter“, sagt Christophe Göller.

Lorenz Bahr, stellvertretender Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland, Professor Dr. Jürgen Rolle als Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses und LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer erklären dazu: „Alle im LVR sind sich einig, das den ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren muss. Dazu gehören Aufklärung, Entschuldigung und Entschädigung. Nun erwarten wir eine bundeseinheitliche Regelung zur Frage der Entschädigung vom Runden Tisch in Berlin.“ Sie ist für Dezember diesen Jahres angekündigt. Die heutige Direktorin des Halfeshofes, Dr. Birgit Lambertz: „Solche in der Studie festgestellten Methoden gibt es schon längst nicht mehr bei uns.“ hpm