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Eine Versammlung, beispielsweise eine Demonstration, muss bei der Polizei angemeldet werden. Die überprüft dann, ob der gewünschte Ort zur Verfügung steht und ob die Sicherheit gewährleistet ist. Möglicherweise gibt es dann einschränkende Auflagen oder – in seltenen Fällen – ein Verbot. Denn die Polizei ist bei Versammlungen für das Sicherheitskonzept und die Durchführung verantwortlich.
Hier ist, sofern die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche stattfindet, die Stadt zuständig. Sie muss eine Sondernutzungserlaubnis ausstellen. Die Polizei berät bei der Gefahrenabwehr und den Verkehrsregelungen. Für die Umsetzung und die Kosten ist dann der Veranstalter verantwortlich. „Wir entscheiden, wie viele Leute wir vor Ort brauchen und wie wir uns den Ordnungsdienst vorstellen“, sagt ein Polizeisprecher. Privat-Veranstaltung Eine Veranstaltung auf privatem Grund braucht noch einmal besondere Genehmigungen: So muss geklärt werden, inwieweit öffentlicher Straßenraum benutzt oder blockiert wird. Besondere Anträge gibt es auch für den Alkoholausschank und das „Aufstellen einer Beschallungsanlage“. |
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