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21.09.2010 18:15
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Ein „Riesenproblem“ für die Mieter?

Was wird aus den rund 1300 Mitgliedern und ihren Anteilen, falls die Ohligser Wohnungsbau eG das Insolvenzverfahren beantragen muss? „Das wird schon ein Riesenproblem sein“, sagt Rechtsanwältin Funda Altun vom Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land. „Die Anteile werden ja in die Insolvenzmasse eingebunden.“ Schon bisher erhielten ausscheidende Genossen ihre Anteile wegen der knappen Mittel der OWB nicht zurück (ST berichtete).

Dass es noch ärger kommen könnte, schlossen die Mitglieder bei der letzten regulären Versammlung im September 2009 aus: Da strichen sie die „Nachschusspflicht“ im Fall einer Insolvenz aus der Satzung. Aufsichtsratsvorsitzender Michael Kleimt machte gestern auf ST-Nachfrage Mut: „Wenn es zu einem Insolvenzverfahren käme und es gelänge, die OWB zu sanieren, weil etwa die großen Gläubiger auf Forderungen verzichten, dann sind die Stammeinlagen nicht nur vorhanden, sondern auch wieder werthaltig.“ Man wolle die OWB „unter allen Umständen am Leben erhalten.“

Mietrechtsexpertin Altun sieht trotzdem harte Zeiten auf die OWB-Mitglieder zukommen. Die Mietverhältnisse würden zwar auf den Insolvenzverwalter übergehen und könnten von ihm nicht einfach aufgelöst werden. Altun: „Der nächste Schritt ist, dass Mängelbeseitigungen nicht mehr stattfinden.“

Erfahrungen mit Pleiten einer Genossenschaft sind allerdings dünn gesät, im Bergischen sowieso. Lars Petersen, Sprecher des Amtsgerichts Wuppertal: „Keiner unserer Insolvenzrichter kann sich an ähnliche Fälle erinnern.“

Bei der Ohligser Wohnungsbau eG will Vorstand Ulrich Uibel heute über die Lage informieren. Gestern sprach er noch einmal mit den Kreditinstituten über die Misere. Uibel kreidet sie seinem Vorgänger Wolfgang Schürmann an, der den Ohligsern durch den Kauf von Häusern in Wahlstedt und den Bau eines Geschäfts- und Parkhauses in Wuppertal Millionenverluste bescherte.

Dass Ex-Vorstand vor Gericht siegte, kostet Viertelmillion Euro

Auslöser für die mögliche Insolvenz war jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das Schürmann ausstehendes Gehalt in Höhe von rund 255 000 Euro zusprach (inklusive Zinsen und Gerichtskosten). flm