SCHWURGERICHT Zeuginnen belasten im Mord-prozess den Angeklagten (47) schwer. Promi-Verteidiger Bossi sorgt erneut für einen Eklat.
„Du kannst dir schon mal dein Grab schaufeln. Du hast nicht verdient zu leben!“ Das solll Yakup S. (45) seiner langjährigen Lebensgefährtin (41) kurz vor ihrem Tod gedroht haben. Von diesem Gespräch berichtete gestern am vierten Tag des Mordprozesses gegen den türkischen Angeklagten vor dem Wuppertaler Landgericht eine Freundin des Opfers. Die 43-Jährige zerstörte damit die Legende des Angeklagten, er habe mit der 41-Jährigen stets eine harmonische Beziehung unterhalten.Das Opfer brachte der Zeugin jeden Morgen vor der Arbeit ihre beiden Kinder zur Betreuung auf die Hacketäuerstraße. Als die Freundin von der Morddrohung erfuhr, habe sie ihr sofort geraten, zur Polizei zu gehen, sagte sie vor Gericht. Doch das spätere Gewaltopfer habe die Sache nicht ernst genommen. Dies sei nur der Ausdruck für gekränkte männliche Ehre, habe die 41-Jährige die Gefahr heruntergespielt.Steuerberaterin: Opfer hat keine Firmenkonten geplündertHintergrund für die Drohungen war nach dem Eindruck der Zeugin Eifersucht. Der Angeklagte habe zu Unrecht geglaubt, dass seine Nebenfrau einen neuen Liebhaber habe, erinnerte sich die Zeugin. Ihre Freundin habe sich von ihrem Ex-Freund nur deswegen trennen wollen, weil das gemeinsame Unternehmen Ende 2006 insolvent gworden war.Wie eine Steuerberaterin aussagte, entstand die Schieflage des Betriebes für Metallverarbeitung, als der einzige Großkunde der Firma die Aufträge entzog. Die Steuerberaterin widerlegte auch die Behauptung des Angeklagten, das Opfer habe die Konten mit den 130 000 Euro aus dem Verkauf der Maschinen geplündert.Veruntreuung – so die Zeugin – ließe sich aus den Büchern nicht belegen. Das Geld sei für Steuern, Gehälter und Tilgungen verwendet worden. Sie habe vergeblich versucht, dies dem kaufmännisch unerfahrenen und – so auch der Verteidiger – einfach strukturierten Mandanten zu erklären.Erneut kam es zu einem Eklat zwischen dem Wahlverteidiger Rolf Bossi (84) aus München und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts, als der Promi-Anwalt mit drei Beweisanträgen seine These von einem „straffreien Notwehrexzess“ des Angeklagten begründen und dabei anschließend gleich auf Freispruch plädieren wollte. Als ihm der Vorsitzende Richter das Wort entzog, fuhr der Anwalt lautstark fort. Daraufhin ließ der Richter das ungebührliche Verhalten ins Protokoll schreiben. Zuschauer im Saal, die sich einmischten, stoppte der Richter mit der Bemerkung: „Wir sind hier nicht im Fernsehen!“Am 23. Oktober soll eine Sachverständige zur Schuldfähigkeit des Angeklagten aussagen. do
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