Ein Thema wird im kommenden Jahr in fast jeder Sitzung des Sozialausschusses eine Rolle spielen - ist sich Frank Knoche (Bündnis 90/Die Grünen) in seiner Rolle als neuer Vorsitzender sicher: die Rückentwicklung der Hartz-IV-Behörde, der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Solingen (Arge). Die Zeit drängt: Denn auch im Januar 2011 benötigen Langzeitarbeitslose und Bedürftige pünktlich die Leistungen, die ihnen zustehen.
„Eine Verfassungsänderung kommt für die Bundesregierung nicht in Frage.“
Bernd Köhler Leiter der Arge
Nötig wird dieser arbeits- und kostenaufwändige Schritt, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 entschieden hatte, dass diese Konstruktion der Zusammenarbeit nicht verfassungskonform ist: Die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt. „Eine Verfassungsänderung kommt für die Bundesregierung aber nicht in Frage“, erklärt Bernd Köhler, Geschäftsführer der Solinger Arge. Bis zuletzt hatten die Kommunen darauf gehofft und die kommunalen Spitzenverbände sind dafür eingetreten, dass die mühsam zusammengewachsenen Arbeitsgemeinschaften ihre Arbeit fortsetzen können. Jürgen Albermann, Leiter des Stadtdienstes Soziales, erklärte in der Sitzung, dass auch die Sozialminister der Bundesländer dafür plädiert hatten.
Derzeit verhandeln die kommunalen Spitzenverbände mit der Bundesregierung über ein Papier, das die Schritte zur Umsetzung festlegen soll. „Das Wichtigste ist, dass die Kommunen weiter Einfluss auf die örtliche Arbeitsmarktpolitik behalten“, betonte Jürgen Albermann. Derzeit sei das noch nicht vorgesehen. Geplant sei aber, dass die Agentur für Arbeit zuständig für die Integration in Arbeit ist und die Stadt für die Wohnkosten sowie die Förderung der Klientel, also für Beratungs- und Hilfsangebote.
Alle Ausschussmitglieder waren sich mit der Verwaltung einig, dass auf die Stadt Solingen einiges zukommt. „In Berlin wird etwa darüber nachgedacht, ob die Wohnkosten pauschalisierbar sind“, erklärte Jürgen Albermann. Und bisher sei auch vom Bund geplant, dass die Agentur für Arbeit entscheidet, wer vermittelbar und wer nicht mehr in Arbeit vermittelbar ist, also in den Regelbereich des Sozialgesetzbuches XII fällt. Für diese, etwa chronisch Kranke, sei dann wieder die Kommune zuständig. „Auch da müssen wir ein Vetorecht bekommen“, sagt Albermann - möglicherweise durch eine Überprüfung der Fälle durch den Medizinischen Dienst.
Damit die Neuordnung reibungslos funktioniert, brauchen künftig beide Träger die Grunddaten der ALG-II-Empfänger. „Aus Datenschutzgründen werden wir wahrscheinlich kein gemeinsames IT-System nutzen können“, sagt Ute Ackerschott, Direktorin der Solinger Agentur für Arbeit. „Schlimmstenfalls werden wir jede Akte in die Hand nehmen und kopieren müssen.“ Ziel aller Beteiligten sei es aber, dass die Umstellung für die arbeitslosen Kunden so glatt wie möglich verläuft.
Nach wie vor solle der Dienstleistungscharakter im Vordergrund stehen, und die Langzeitarbeitslosen sollen so wenig wie möglich von Pontius zu Pilatus geschickt werden.
Von der Arge werden derzeit 7360 Bedarfsgemeinschaften versorgt. Das sind 14 321 Menschen. Schon jetzt steigen die Wohnkosten für die Kommune weiter. Auch, weil der Bund seinen Zuschuss verringert hat. Er trägt nur noch ein Viertel davon. Bei der Arge sind derzeit etwa 150 Berater und Verwaltungskräfte beschäftigt. Rund 40 sind städtische Angestellte, die anderen kommen von der Agentur für Arbeit.