Der übergewichtige 29-Jährige sitzt nach vorne gebeugt in seinem Rollstuhl. Nervös knetet er seine Hände. Immer wieder atmet er tief durch. Sein weißes Hemd ist durchgeschwitzt bis in den Rücken hinein. Seine innere Anspannung ist zu spüren, auch wenn er im Gegensatz zu den bisherigen Verhandlungstagen erstaunlich gefasst und ruhig scheint, als der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verkündet: Sechs Jahre Haft wegen Drogenschmuggels in zehn Fällen und Drogenverkaufs in einem Fall.
Mit diesem Urteil hat ein Mammutprozess gegen eine Drogenbande mit fünf Angeklagten sein vorläufiges Ende gefunden. Vorläufig deshalb, weil noch im Gericht der Verteidiger des Schwerbehinderten ankündigt, in die Revision zu gehen. Er will das für ihn „viel zu harte Urteil“ überprüfen lassen. In seinem Plädoyer hatte er „maximal dreieinhalb Jahre Haft“ gefordert, weil sein Mandant die Schmuggelfahrten zwar eingestanden habe, aber der 29-Jährige neben dieser Beihilfe selbst „niemals Drogen verkauft“ habe.
Die Staatsanwältin hatte zuvor sieben Jahre Haft gefordert. Das Gericht blieb damit nur knapp darunter.
Als der Vorsitzende Richter das Urteil der Kammer begründet, ändert sich plötzlich das Bild: Der 29-Jährige, der seit einer verpfuschten Unterbauch-Operation an den Rollstuhl gefesselt ist, wartet nun pausenlos mit wilden Gesten auf. Und mehr noch: Er zischt den Richtern der Kammer bissige Kommentare entgegen. Damit bleibt sich der Merscheider treu: keine Einsicht, keine Reue bei dem, der von sich sagt, er leide unter einer krankhaften Aversion gegen Polizei und Justizbehörden. Vielmehr sieht sich der 29-Jährige weiterhin als Opfer, der zu den Schmuggelfahrten nach Roermond (Holland) von dem bereits verurteilten Haupttäter unter Gewaltandrohung gezwungen worden sein will.
Gerade die Menge des sehr wirkstoffreichen Heroins - 4,6 Kilogramm - habe zu der angemessen hohen Strafe geführt, macht ihm der Richter klar. Dass er unter Zwang gehandelt habe, sei „eine nicht glaubhafte Schutzbehauptung“. Das in seiner Wohnung sichergestellte Heroin, die Feinwaage, in Tütchen verkaufsfertig portioniertes Rauschgift sowie die für einen Hartz-IV-Empfänger erstaunlichen Bankbewegungen sprächen eindeutig für einen Drogenverkauf. hpm