Länger als ein Jahr nach seiner Verurteilung wegen Drogengeschäften musste sich gestern ein 30-Jähriger vor dem Landgericht Wuppertal gegen eine Straf-Verschärfung verteidigen. Der Verfall von Vermögenswerten hätte im Urteil erwogen werden müssen – das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) auf Revision der Staatsanwaltschaft entschieden.
Das Landgericht hat beschlossen, es bei der sechsjährigen Haftstrafe zu belassen. „Laut BGH reicht es für den Verfall, wenn Straftaten zu Gewinn geführt haben“, erläuterte der Verteidiger nach der Verhandlung. Bei den Ermittlungen wären Einzahlungen von mehr als 20 000 Euro auf das Konto des Angeklagten aufgefallen – in der Zeit der Drogengeschäfte. Der 29-Jährige hatte angegeben, von Sozialleistungen gelebt zu haben. Gestern verzichtete er auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände. Laut Verteidiger handelt es sich um eine Münzsammlung, eine Armbrust und weitere Gegenstände von insgesamt geringem Wert.
Das ursprüngliche Verfahren war Teil eines Mammut-Prozesses gegen fünf Angeklagte. Darin war auch eine 85-jährige Merscheiderin angeklagt, die Mutter des 53-jährigen Haupttäters. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Ob der 30-Jährige seine Strafe antreten muss, sei offen, sagt der Verteidiger: „Ich werde Haftverschonung beantragen.“ Der Gesundheitszustand sei schlecht. dilo