Snippets
Snippets
08.07.2011 10:06
Drucken Vorlesen Senden
„Nur“ Beihilfe zum Drogenhandel - zwei Jahre zur Bewährung

Mit einem blauen Auge davongekommen ist eine junge Frau (29) gestern vor dem Amtsgericht Solingen. Die Richterin verurteilte die Verkäuferin wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Beihilfe zur Einfuhr von Drogen zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Angeklagte will zunächst nichts
von Kurierfahrten gewusst haben

Der aktuelle Fall hat zu tun mit dem langwierigen Prozess am Wuppertaler Landgericht aus 2010 mit fünf Solingern, die, in unterschiedlicher Beteiligung, Heroin aus Holland in die Klingenstadt gebracht und damit einen schwunghaften Handel betrieben haben sollen.

Damals wurden Haftstrafen verhängt, das Verfahren gegen eine betagte Seniorin wurde jedoch eingestellt, weil sie als dement galt (ST berichtete).  

Doch zurück zum aktuellen Fall vor dem Amtsgericht: Auf den Tag genau vor zwei Jahren will die gelernte Friseurin der Bitte eines Solingers nachgekommen sein, ihn für 300 Euro zum Shoppen ins holländische Roermond zu fahren. So geschah es – und erst vor Ort, erklärte ihr Rechtsanwalt, sei klar geworden, dass es sich um eine Kurierfahrt handele. 500 Gramm Heroin außergewöhnlich guter Qualität sowie Streckmittel habe der im Rollstuhl sitzende Mann – er war damals am Landgericht mitangeklagt – in Roermond gekauft. Die Drogen wurden schließlich in der Klingenstadt übergeben. Der Staatsanwalt äußerte an der Version der Angeklagten Zweifel und glaubte nicht, dass die Solingerin nicht schon vor Antritt der Fahrt gewusst hatte, um was es ging.     

„Sie hat zwar am Steuer gesessen“, argumentierte die Richterin in der Urteilsbegründung. Doch weil der Auftraggeber mit dabei war, sei nur von Beihilfe auszugehen. Auch auf Grund der guten Sozialprognose sprach sie die Strafe zur Bewährung aus, verbunden mit zehn monatlichen Zahlungen in Höhe von je 50 Euro an die Jugend- und Drogenberatung Solingen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. lc