Auch wenn es mehrmals pro Woche Gespräche gibt: Noch ist keine Freigabe der Müngstener Brücke durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) in Sicht. „Wir haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Auf Intensität und Dauer der Prüfung durch das Amt haben wir keinen Einfluss“, sagt Bahnsprecher Udo Kampschulte. Moritz Huckebrink vom EBA wollte weder zum möglichen Ende der Prüfung noch zum Ergebnis eine Prognose abgeben.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) stellte klar, dass die bloße Sperrung der Müngstener Brücke für Berufspendler mit Abo-Ticket noch kein Grund ist, Geld erstattet zu bekommen. „Auch wenn es kein gleichwertiges Angebot ist, so ist doch mit dem Schienenersatzverkehr die Beförderung sichergestellt“, sagte Sabine Tkatzik, Sprecherin des VRR.
Ersatzbus muss mindestens 20 Minuten zu spät sein
Erst wenn der Schienenersatzverkehr, bezogen auf seinen eigenen Fahrplan, mehr als 20 Minuten zu spät komme, können Abo-Ticket-Inhaber die „Mobilitätsgarantie“ nutzen und sich zum Beispiel Taxikosten rückerstatten lassen. „Bei Bärenticket und Ticket 2000 sind das bis zu 30 Euro, bei anderen Abos bis zu 15 Euro“, so Tkatzik. bjb
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