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16.03.2011 10:47
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„Kronzeugen-Rabatt“ für Solinger

Unter „normalen Umständen“, so die Vorsitzende am Schöffengericht, hätte der Angeklagte (45) keine Bewährung bekommen. Doch diesen Fall wertet sie als „außergewöhnlich“: „Mit Ihren umfangreichen Aussagen ließen Sie einen Solinger Drogenhändlerring auffliegen. Damit haben Sie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung geleistet.“

Die Richterin spielt auf den langen Drogenprozess am Wuppertaler Landgericht im letzten Jahr an, bei dem fünf Angeklagte - darunter eine Solingerin (85), ihr Sohn (50) und Enkel (29) - angeklagt waren. Als das Quintett schon observiert wurde, fiel der jetzt am Schöffengericht angeklagte der Polizei auf - und packte aus. Im Wuppertaler Prozess, der alsbald folgte, war er Zeuge.

Der 45-Jährige ist geständig. Ja, sagt er, für sich und seine Frau, die damals schwer erkrankt sei, habe er mehrfach Heroin gekauft - und zwar bei dem Sohn der Seniorin. Beide Letztgenannten waren im Landgerichtsprozess mitangeklagt. Zwischen Januar und Juli 2009 sollen es nahezu täglich bis zu 5 Gramm Heroin gewesen sein, einmal sogar 20 Gramm. Mittlerweile ist das Ehepaar in einem Methadonprogramm und „sauber“, versichert der Solinger.

Drogen sollen in einem Porzellantopf gelegen haben

Das Heroin, das er seinem Bekannten abkaufte, habe er nicht immer bezahlt. Als Gegenleistung will der Angeklagte für dessen Mutter Arbeiten in Garten und Haus erledigt haben. Das sei vermerkt worden, der Bekannte habe ihm dann Drogen hinterlassen - in einem „Porzellantöpfchen“ im Haus der Seniorin. „Ich wog mir die Mengen selbst ab.“

Die Richterin hält ihm zugute, dass er seit Juli 2009 nicht mehr straffällig geworden, privat und beruflich gefestigt ist. Der Solinger kassiert eine 15-monatige Haftstrafe - vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt - wegen unerlaubter Drogeneinkäufe in 144 Fällen. Der Mann muss 1000 Euro spenden und sich an Auflagen halten. Ein großer Vertrauensbonus: Denn er hatte sich in laufenden Bewährungszeiten aus alten Verurteilungen mit Justitia angelegt. Fällt er diesmal auf, droht ihm das Gefängnis.

Das Verfahren gegen die Seniorin wurde 2010 eingestellt, da sie als dement gilt. Die Mitangeklagten kassierten mehrjährige Haftstrafen. Aktuell laufen aber noch zwei Revisionen. cd