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Haft und Drogenentzug für Vater und Sohn
Nach fast sechs Monaten Prozessdauer fiel am Mittwoch das Urteil gegen Vater (50) und Sohn (29) im Wuppertaler Landgericht: Die Merscheider sollen achteinhalb Jahre bzw. fünf Jahre und vier Monate in Haft. Einen Teil der Strafe verbüßen sie zunächst im Gefängnis. Ist eine anschließende stationäre Drogentherapie erfolgreich, kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwältin hatte noch längere Haftstrafen gefordert. Sie sprach auch an, warum die Justiz bei Drogendelikten kein Pardon kennt: Das „Gut der Volksgesundheit“ ist gefährdet. Hinter den Machenschaften steckt oft ein verheerender Mix aus Abhängigkeit, körperlichem Verfall und Beschaffungskriminalität. Beide Männer gaben zu, ins Heroingeschäft verwickelt zu sein. Dem Urteil zufolge schmuggelte der 50-Jährige 31 Mal Drogen aus Holland nach Solingen und handelte damit. Sein Sohn soll ihm sieben Mal geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel einlegt. Das Gericht errechnete, dass der Vater mit den Drogengeschäften 30 000 Euro verdiente. Darauf hat nun die Staatskasse Anspruch, die Prozesskosten muss der Merscheider extra zahlen. Mitangeklagt war auch seine Mutter (85), ihr Verfahren wurde eingestellt, sie gilt als dement. Das abgetrennte Verfahren um einen Rollstuhlfahrer (29) geht am Donnerstag weiter, mit Plädoyers und Urteil wird nicht gerechnet. Er gab bereits zu, als Drogenkurier gearbeitet zu haben, er will dazu aber gezwungen worden sein. Die Verteidigung hatte am Mittwoch noch einen Beweisantrag gestellt: Ihrer Meinung nach muss es ein ergänzendes Gutachten zur Schuldfähigkeit des Solingers geben. Er galt zuletzt als suizidgefährdet und hatte Gewaltphantasien gegen die Justiz geäußert. |
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