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Bewährungsstrafe für Ex-Schlossherr
Von Susanne Koch „Ich möchte das hier hinter mir lassen und mich endlich wieder auf meine Zukunft konzentrieren“, sagte Dr. Stefan Geppert am Dienstag im Saal 106 des Solinger Amtsgerichts zur Vorsitzenden Richterin. Nur wenig später sprach sie sie das Urteil, weil der Ex-Geschäftsführer von Schloss Burg ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Er habe an vier Kunsthandwerker-Märkten (2005 bis 2008) Standgebühren von einigen Kunsthandwerkern in Bar eingenommen und die Summe von insgesamt 47 525 Euro in eine „schwarze Kasse“ geleitet. Auch der Jobverlust sei schon eine Strafe Wegen erwiesener Untreue verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten Haftstrafe – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich muss der Archäologe 80 Sozialstunden ableisten. Die Richterin begründete das „relativ milde“ Urteil damit, dass er ein Geständnis abgelegt hat, dass er ein bisher unbescholtenes Leben vorweisen kann und durch den Jobverlust, die öffentliche Berichterstattung in den vergangenen zwei Jahren sowie der psychischen Belastung auch schon bestraft sei. Dabei hatte für Dr. Stefan Geppert im Mai 2005 alles wie ein Märchen angefangen. Mit der Übernahme der Museums-Direktoren-Stelle von Schloss Burg war ein Kindheitstraum in Erfüllung gegangen. Vor Gericht erklärte er, dass er in die „schwarze Kasse“ von einer ehemaligen Buchhalterin eingeführt worden sei. Wie sein Vorgänger auch habe er von den aus den Standgebühren der Kunsthandwerker abgezweigten Summen (2005: 17 300 Euro; 2006: 15 430 Euro; 2007: 18 250 Euro; 2008: 6525 Euro) Gratifikationen für Mitarbeiter und Betriebsfeste bezahlt. Der 49-Jährige räumte aber auch ein, einen kleineren Teil des Geldes für eigene Zwecke genutzt zu haben. Aufgeflogen waren die Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, als eine neue Mitarbeiterin sich in die Materie eingearbeitet hatte. Gegen den Vorgänger Dr. Dirk Soechting, der 26 Jahre lang Schlossherr war, ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. „Die Ermittlungen gestalten sich als schwierig, weil sich Zeugen im Ausland aufhalten“, erklärt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Der Verteidiger habe Akteneinsicht erhalten. |
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