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Sperrung der Müngstener Brücke aufgehoben
Die Müngstener Brücke ist seit Donnerstag nicht mehr gesperrt. „Wir haben einen Bescheid an die DB-Netz-AG erlassen, der unter Auflagen den Betrieb der Brücke zunächst bis Ende 2014 erlaubt“, sagte Moritz Huckebrink, Sprecher des Eisenbahnbundesamtes (EBA). Die Bedingungen: Züge dürfen maximal 70 Stundenkilometer fahren und das Gewicht eines Zuges, der die Brücke passiert, darf maximal 72 Tonnen betragen. „Das heißt im Klartext: Bis auf weiteres kein Güterverkehr“, sagt Huckebrink. Die Deutsche Bahn muss eine Reihe von Auflagen erfüllen Die Deutsche Bahn muss nun bis Ende 2014 Instandhaltungsmaßnahmen durchführen, zum Beispiel beim Korrosionsschutz, und weitere Inspektionen vornehmen. Bei der Bahn hat man den Bescheid in dieser Form erwartet. „Die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und die Erlaubnis für den Begegnungsverkehr bedeuten, dass wir den Fahrbetrieb wieder in gewohnter Form aufnehmen können“, sagt Bahnsprecher Udo Kampschulte. Im Sommer 2012 werde die Brücke noch einmal zeitweise gesperrt, um die EBA-Auflagen zu erfüllen. „Wir werden die Brücke für die nächsten 20 bis 30 Jahre herrichten. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung.“ Bis der „Müngstener“ (RB 47) wieder über die Brücke rollt, werden aber noch einige Tage vergehen. „In Kalenderwoche 19 können wir vielleicht wieder fahren. Bis dahin sind es neun Arbeitstage“, so Kampschulte. Im April 2010 hatte das EBA den Verkehr über die Brücke mit Auflagen versehen, im November hatte die Bahn die Brücke vorsorglich gesperrt. Weil aus EBA-Sicht aber kein Nachweis der Standsicherheit erbracht wurde, blieb die Sperrung bis jetzt in Kraft. bjb |
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