Athanasios Antonakis, Anwalt von Natascha Kohl – eine der beiden Solinger Überlebenden des Costa- Concordia-Schiffsunglücks.
Es gibt ein Gesamtentschädigungsangebot der Reederei in Höhe von 11 000 Euro pro Passagier. Wie bewerten Sie das?
Das Angebot hat meine Mandantin erhalten. Davor hatte ich bereits der deutschen Zweigstelle der Reederei geschrieben. Mir ist ein individueller Kontakt wichtig, schließlich sind auch die Geschichten der Opfer jeweils individuell. Das Angebot enthält eine pauschale Entschädigung aller Ansprüche, sowohl materiell als auch immateriell, also etwa von gesundheitlichen Folgen. Insgesamt handelt es sich um ein seriöses Angebot, das in deutscher Sprache an meine Mandantin gerichtet wurde. Dass eine Pauschale angeboten wird, finde ich grundsätzlich hilfreich. Denn es ist für die Opfer kaum zumutbar, jedes verlorene Paar Socken aufführen zu müssen.
Wie beurteilen sie den Kontakt zur Reederei insgesamt?
Ich habe das Gefühl, man ist bemüht, schnell zugunsten der Geschädigten eine Regelung zu finden. Natürlich kommt es Betroffenen immer sehr lang vor, wenn man einige Zeit auf Reaktionen warten muss. Aber man muss auch bedenken, dass es etwa 4500 Opfer gibt, an die sich gerichtet werden muss.
Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens – gibt es juristische Besonderheiten, wenn man das Opfer eines Schiffbruchs vertritt?
Wir befinden uns im außergerichtlichen Verfahren. Das heißt, ich werde jetzt auf eine Reaktion seitens der Reederei auf mein Schreiben warten. Dann werde ich mit meiner Mandantin überlegen, ob es zu einer Einigung kommt oder nicht. Ein Schiffsunglück ist nicht alltäglich – Unglücke aber leider schon. Wie in anderen Fällen geht es nun darum, für eine faire Entschädigung meiner Mandantin zu sorgen. Es geht zum einen um Schmerzensgeld, zum anderen um Schadenersatz. Juristisch spezieller würde es erst werden, wenn das Verfahren vor Gericht landen würde. Dann gibt es einige Besonderheiten im Seeverkehrsrecht zu beachten. cbi