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16.06.2010 09:48
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Bezogen Asylbewerber zu Unrecht knapp 75 000 Euro Leistungen?

„Ich wusste nicht, dass ich den Schmuck angeben muss. Das hätte ich sonst getan.“ Die fünffache Mutter (26) sitzt mit ihrem Mann (28) auf der Anklagebank im Schöffengericht. Viereinhalb Jahre lang soll das Paar, das eigenen Angaben zufolge aus dem Libanon stammt, zu Unrecht knapp 75 000 Euro aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei 26 000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von rund 64 000 Euro.

Bei dem Schmuck handele es sich, so die Angeklagten, um Geschenke für das Paar bzw. seine Kinder zu familiären und religiösen Anlässen. In ihrem muslimischen Kulturkreis seien solche Präsente aber nicht zum Verkauf gedacht, erklärt ein Anwalt. „Sie werden teilweise über Generationen hinweg weiterverschenkt.“

„Der Schmuck wird über Generationen verschenkt.“

Anwalt über kulturelles Brauchtum

Knackpunkt: Das Paar will nicht darauf hingewiesen worden sein, dass es solche Geschenke angeben musste. Explizit stehe dieser Punkt tatsächlich nicht im Formular, so die Richterin. Doch eine Stadtangestellte sagt aus, dass sie Betroffene „routinemäßig“ nach Schmuck befrage.

Für den Mann fordert die Staatsanwältin sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch. Das Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafen über jeweils ein Jahr, der 28-Jährige muss zudem 100 Arbeitsstunden ableisten.

Die Vorsitzende Richterin ist davon überzeugt, dass nach Schmuck gefragt und er schlichtweg verheimlicht worden war. Aber: Es sei unklar, wann, warum und wie die Eheleute an die 26 000 Euro gekommen sind. Den Verkaufswert der Schmuckstücke siedelt das Gericht zudem bei „nur“ rund 10 000 Euro an. Das Fazit der Richterin: „Bestimmt hatten Sie Anspruch auf Leistungen - aber auf weniger.“

Der Anwalt der Frau hat gegen den Rückforderungsbescheid der Stadt über die knapp 75 000 Euro eine erneute Überprüfung auf Rechtmäßigkeit angestrengt. cd