ZINS-WETTE Anwälte sprechen nach Urteil von stärkerer Position.
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart verbessert womöglich die Solinger Chancen, von der Deutschen Bank Schadensersatz in angemessener Höhe zu erhalten. Zu dieser Einschätzung kommen die Rechtsanwälte der Stadt. Das OLG hatte die Bank im Streit um spekulative Zinsgeschäfte zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro an ein Unternehmen verurteilt. Die Zins-Swaps seien „eine Art Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen“ spiele.
Auch Solingen verlor mit Spread Ladder Swaps viel Geld und verklagte die Deutsche Bank auf 1,5 Millionen Euro, weil sie nicht ausreichend beraten habe. „Beide Fälle weisen deutliche Parallelen auf“, sagt Dr. Julius Reiter von der Kanzlei „Baum, Reiter & Collegen“, die die Stadt vertritt. Erstmals habe ein OLG festgestellt, dass die Swaps zur Zinsoptimierung ungeeignet seien.
Die Solinger Klage läuft am Landgericht Frankfurt. Beim Anhörungstermin im Februar hatte der Richter der Stadt aber offenbar wenig Hoffnungen gemacht. Die Bank präsentierte ein Vergleichsangebot, das bei einem Bruchteil des Schadens liegt. „Angesichts des aktuellen Urteils ist das nicht akzeptabel“, erklärt Kämmerer Ralf Weeke. Am 18. März soll der Hauptausschuss diskutieren, bis 12. April hat Solingen Zeit, sich zum Vergleich zu äußern. Einigt man sich nicht, entscheidet das Landgericht am 26. April. Sollte die Stadt verlieren, ist eine Klage in zweiter Instanz wahrscheinlich. ab