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05.11.2010 14:57
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Aus für Gräfrather Bahnhof?

War es das für den alten Gräfrather Bahnhof? In einem Gutachten für das Düsseldorfer Verwaltungsgericht listet Sachverständiger Ralf Körbe seitenweise schwerste Schäden auf. Schlussfolgerung des Diplom-Ingenieurs aus Lingen: Eine Sanierung sei nur bei einem Abriss großer Gebäudeteile möglich. Kern- und Schlusssatz des Gutachtens: „Bei einem Wiederaufbau unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes würde von der Originalsubstanz maximal 10 Prozent des Materials wiederverwertet werden können.“

Hintergrund: Vor dem Verwaltungsgericht kämpft die Firma Siegfried Lapawa Immobilien gegen den Oberbürgermeister. Lapawa, seit September 1999 Besitzer des Bahnhofs, will ihn aus der Denkmalliste der Stadt streichen lassen und das Gebäude dann abreißen. Eine Sanierung rechne sich nach Ansicht seiner Architekten nicht.

„Wir werden uns vor dem Prozess nicht äußern“, teilte der Unternehmer gestern dem ST mit. „Wir sind aber erschrocken: Das Ausmaß der Schäden ist noch höher, als es bereits unser Gutachter festgestellt hatte.“

Auch von der Stadtverwaltung gibt es keine Stellungnahme zu dem Gutachten, das vom Gericht bereits vor einem Jahr angefordert worden war. „Das Gericht bewertet viele Aspekte. Ich möchte seiner Entscheidung in keiner Weise vorgreifen“, sagte Planungsdezernent Hartmut Hoferichter.

Befund: Der ganze Bahnhof ist vom Keller bis zum Dach marode

Schon bei einem Ortstermin Mitte Juli letzten Jahres hatte Richterin Gudrun Zeiß „wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren“ auf eine Innenbesichtigung des Bahnhofs verzichtet. Trotzdem gaben die Verwaltungsrichter noch ein neutrales Gutachten in Auftrag. Das dokumentiert jetzt mit vielen Fotos, dass der Bahnhof teilweise „akut einsturzgefährdet“ ist.

Ohnehin sind bereits Decken heruntergebrochen und Fußböden durchgefault. Auch das Fachwerk hat gelitten. Bausachverständiger Ralf Körbe: „Teilweise sind Holzbereiche so weich, dass sie mit der bloßen Hand ausgeräumt werden können.“

„Auf das gesamte Gebäude gesehen ergeben sich hier Sanierungsarbeiten, die von der Originalsubstanz des Gebäudes nur noch geringfügige Reste belassen“, urteilt Körbe - beim Personenbahnhof etwa der Keller und „eventuell einzelne Balken“. Die Gerichtsverhandlung soll am 5. November stattfinden. flm