Jahres 2009 noch 74 Firmen, hat sich ihre Zahl bis zum jetzigen Zeitpunkt auf 118 erhöht. Tendenz steigend!
Gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist es für die Betroffenen besonders schlimm die Einkommenseinbuße und Unsicherheit zu verkraften. Müssen doch viele Familienväter ihren Lieben erklären, dass es kleinere oder gar keine Weihnachtsgeschenke geben wird. Viele, für die Kurzarbeit im
nächsten Jahr ansteht, machen
sich Gedanken, wie das überhaupt abläuft. Was haben sie letztendlich noch in der „Lohntüte“?
Dazu gibt es allerdings klare
Vorgaben vom Staat. So gibt der
Arbeitgeber bei der Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit an, in welchem Umfang er noch Arbeit für seine Angestellten hat. Die effektiv gearbeitete Zeit zahlt dann weiterhin der Arbeitgeber. Von der Differenz zum eigentlichen Lohn zahlt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozentbei Alleinstehenden und 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. So muss man sich fragen ob Kurzarbeit eine Alternative zu Entlassungen ist.
Ute Ackerschott, Leiterin der
Bundesagentur für Arbeit, ist der
Meinung, dass Kurzarbeit dann
eine Alternative zu Entlassungen
ist, wenn absehbar ist, dass sich
nach der Kurzarbeitsphase, die
höchstens 24 Monate dauern darf, die Auftragslage der jeweiligen Firma wieder verbessert hat. Ist dies nicht der Fall und müssen
trotzdem Kündigungen ausgesprochen werden, ist das natürlich ein Nachteil für die Arbeitnehmer, die entlassen werden müssen.
Das Arbeitslosengeld für diese Arbeitnehmer errechnet sich dann nach dem letzten Durchschnittslohn. Dieser ist nach der Kurzarbeit jedoch 37 bis 40 Prozent niedriger als der Normallohn. So leben sicherlich in dieser
eigentlich besinnlichen Zeit viele mit der bangen Frage: Was ist mit Weihnachten?
Von Levin Stock, 8d, Friedrich-Albert-Lange-Schule