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18.02.2010 14:49
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Individuell bestimmter Ferientag

Das Schulgesetz NRW (Stand: 1.7.2009) regelt in §7 die Schulferien. In §7(2) steht, dass das Ministerium die Ferienordnung erlässt. Darin werden die landesweiten Ferien (75 Werktage) und die Anzahl der beweglichen Ferientage (im Schuljahr drei bis vier Tage) festgelegt. Die einzelnen staatlichen Schulämter bestimmen die Termine für diese beweglichen Ferientage. Allerdings kann die Schulkonferenz bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Schulferien des kommenden Schuljahres individuelle Termine wählen. Dabei soll ein Tag in der Karnevalszeit liegen, ansonsten können sie aber als Brückentage oder als Ferienverlängerung verwendet werden. Die festgelegten Tage müssen dann der Schulaufsichtsbehörde, Eltern und Schülern mitgeteilt werden.

Bei dieser Regelung hat kein Schüler die Möglichkeit, sich einen freien Tag im Schuljahr individuell zu gestalten, ohne dass die Eltern sich eine Entschuldigungslüge einfallen lassen müssen. Jeder hat mal Interesse, ein abendliches Rockkonzert, ein internatio-nales Fußballspiel oder eine Fete innerhalb der Woche zu besuchen und möchte am nächsten Morgen ausschlafen. Besuche von Freizeiteinrichtungen sind in der Woche interessanter, da dort in dieser Zeit weniger Menschen sind oder weil sie außerhalb der Ferien weniger Eintrittsgeld kosten. Vielleicht könnte ein solcher individuell bestimmter Ferientag in der Zukunft für uns Schüler angedacht werden.

Von Sandra Schilling, 8, Bergische Ganztagsschule

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