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Dokumentation: Auszüge aus dem Urteil
- Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Berechnung der Regelsätze für die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV- Bezieher für verfassungswidrig erklärt. Zwar erklärten die Richter die Festsetzung einer Regelleistung für zulässig, auch die bisherige Summe wurde nicht explizit als zu niedrig beurteilt, Zweifel haben die Verfassungsrichter aber an deren Zusammensetzung. Die Deutsche Presse-Agentur dpa dokumentiert einige der wichtigsten Aussagen des Urteils, das Bezug nimmt auf den von Rot-Grün festgelegten Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro - heute sind es 359 Euro: |
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