Hintergrund: Richter dürfen Accounts nicht beschlagnahmen
Reutlingen (dpa) - Wenn Richter einen E-Mail- oder Facebook-Account beschlagnahmen wollen, gelten enge Vorschriften. «Man kann nicht einfach alles um einen Angeklagten herum beschlagnahmen lassen», sagt Anwalt Carsten Ulbricht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in einer Entscheidung 2009 das sogenannte «Übermaßverbot» begründet. Demnach darf ein Richter nicht einfach alle E-Mails auf dem Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen, sondern muss die Suche einschränken - etwa auf Mails, die mit einem mutmaßlichen Komplizen ausgetauscht wurden, oder die bestimmte Wörter enthalten.
Den Account komplett beschlagnahmen zu lassen, verstoße laut BGH gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
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