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des Solinger Tageblattes (Solingen und Leichlingen). Bitte liefern Sie mir das SOLINGER TAGEBLATT vom 30. 3. bis 20. 4. 2012 für nur 12,90 Euro:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für diesen Auftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug des Solinger Tageblattes kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zu stande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung. 2. Lieferungsbeginn Die Lieferung beginnt zum vereinbarten Termin. 3. Lieferungsmodalitäten Die Lieferung erfolgt am Erscheinungstag durch Zeitungszusteller frei Haus und in dort angebrachte DIN-gerechte Brief-/Zeitungskästen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferungen an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten/Briefkästen und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages den Versand im Postzeitungsdienst oder mit einem anderen Zustellservice vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Die Zustellung am Erscheinungstag außerhalb Solingens kann nicht gewährleistet werden. 4. Abonnementpreis Der Abo-Preis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige MwSt. 5. Zahlungsmodalitäten Der Preis ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum über ein Geldinstitut, über die Post oder in einer Geschäftsstelle des Verlages, bzw. unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Lieferzeitraum ist der jeweilige Zeitraum, für den der Abo-Preis im Voraus bezahlt wird. 6. Zahlungsverzug Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 7. Vertragsende Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer (MBD) vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, d.h. sie können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, gekündigt werden. Eine Kündigung während der MBD ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der MBD die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die MBD entsprechend. 8. Kündigung Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist zu jedem Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich spätestens am 1. des laufenden Monats im Verlag eingehen. Später eingehende Kündigungen werden zum darauf folgenden Monatsende berücksichtigt. 9. Änderungen der Zustelladresse oder sonstiger Daten Änderungen der Zustelladresse oder sonstiger Daten des Beziehers sind unverzüglich dem Verlag schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich. 10. Reiseservice / Nachsendungen Während des Urlaubs kann sich selbstverständlich jeder Abonnent die Zeitung an seinen Urlaubsort nachsenden lassen. In diesem Fall werden die zusätzlich entstehenden Portogebühren berechnet. Die Lieferung des Solinger Tageblattes kann jedoch auch während dieser Zeit eingestellt werden. Eine telefonische oder schriftliche Information an den Verlag sollte zehn Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Wird die Zeitung während der vereinbarten Bezugsdauer vorübergehend abbestellt, verlängert sich die Bezugszeit um diesen Zeitraum. 11. Rechte des Abonnenten Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung in den Morgenstunden des Erscheinungstages, nicht aber auf Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit. 12. Pflichten des Abonnenten Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen. 13. Höhere Gewalt Kommt es ohne Verschulden des Verlages zu einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden. Für durch Postzeitungsdienst und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden und kein Bezugsgeld erstattet werden. 14. Kein Sonderkündigungsrecht bei Produktveränderungen Die inhaltliche Umstrukturierung des Solinger Tageblattes (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt den Bezieher nicht zur außerordentlichen Kündigung. 15. Datenschutz Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angerufen zu werden. 16. Prospekte / Beilagen Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden. 17. Preiserhöhungen Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Stand: 7. 8. 2008
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags gelesen und akzeptiere sie durch Betätigung des Häkchens.
Ja, ich möchte auch zukünftig von weiteren vorteilhaften Angeboten und Aktionen des Verlags B. Boll profitieren und daher per Telefon/E-Mail informiert werden. Ich kann der Nutzung meiner Daten jederzeit schriftlich an die unten stehende Anschrift widersprechen.
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Nur einmal pro Haushalt bestellbar.
Der Verlag behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Verrechnung eines bereits bestehenden Abos kann nicht erfolgen. Des Weiteren ist eine Bestellung nur möglich, wenn im Haushalt des Empfängers kein Abonnement besteht oder in den letzten 6 Monaten bestanden hat.
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